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Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Im folgenden finden Sie eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen, die uns in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Corona-Krise erreichen.

Zu Einrichtungen in der Stadt Lübbecke

  • Welche städtischen Einrichtungen sind von den Schließungen betroffen?

Alle: Mediothek, Museum, Stadthalle, Sporthallen, Bürgerbegegnungsstätte Altes Amtsgericht, Hallenbad, etc. sind seit Freitag, 13. März, geschlossen. Veranstaltungen, die in diesen Einrichtungen geplant waren, sind abgesagt.

  • Wie läuft die Abwicklung von abgesagten Veranstaltungen?

Die Veranstalter sind bemüht, Ausweichtermine für die Veranstaltungen zu finden. Wir befinden uns im guten Austausch. Sicherlich wird dies nicht für alle Veranstaltungen möglich sein. Für die Rückabwicklung der Ticketkäufe oder weitere Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Veranstalter oder die Ticketvorverkaufsstelle bei der Sie die Tickets erworben haben.

  • Kann ich auch jetzt Termine in der Stadthalle reservieren?

Für Terminanfragen stehen wir telefonisch oder per Email zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aktuell keine Kundenberatungen vor Ort durchführen.

  • Wird mein Kind im Kindergarten oder in der Schule betreut?

Die Schulen bzw. Kindergärten entscheiden, welche Eltern Anspruch auf die Notbetreuung für ihre Kinder haben. Die entsprechenden Anträge und Arbeitgeberbescheinigungen finden Sie hier. Grundsätzlich gilt: Es handelt sich um eine hilfsweise Betreuung für Kinder von Eltern, die als „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ gelten.

  • Müssen wir weiterhin Elternbeiträge für den Offenen Ganztag oder den Kindergarten zahlen?

Die Schließungen von Kindergärten und Schulen, die zur Eindämmung des Coronavirus beitragen sollen, stellt Eltern vor eine große Herausforderung. Um Familien in dieser schwierigen Situation zumindest finanziell zu unterstützen, soll auf die Elternbeitragspflicht für die Betreuung von Kindern zunächst im April 2020 verzichtet werden.

  • Was ist mit der Volkshochschule/Musikschule?

Der Unterrichtsbetrieb ist bis auf weiteres eingestellt. Alle Fragen zum weiteren Vorgehe (wann werden die Kurse fortgesetzt, Nachholung von Kurstagen, Verschiebungen, Rückerstattungen), werden aktuell von den Verantwortlichen geklärt. Weitere Informationen erhalten Sie auf: http://www.pro-musica-lk.de und https://vhs-luebbeckerland.de 

  • Ich habe in der Mediothek Bücher/CDs/DVDs ausgeliehen und die Frist läuft ab. Wie verhalte ich mich?

Die Mediothek ist bis auf weiteres geschlossen. Die Leihfrist für die Medien sind mindestens bis zum 30.04.2020 ausgesetzt. Es werden keine Säumnisgebühren erhoben und keine Mahnungen verschickt. Wichtig: Bitte geben Sie die Bücher nicht über den Briefkasten zurück!

Schauen Sie in der Zwischenzeit doch in der Onleihe vorbei. Hier finden Sie eBooks, eAudios uvm. Einfach mit Tablet, Smartphone, PC, Laptop oder eReader losstöbern.

Zu Beerdigungen

  • Sind Trauerfeiern noch möglich?

Öffentliche Trauerfeiern fallen wie Gottesdienste seit dem 16. März unter das generelle Veranstaltungsverbot. Ein würdevoller Abschied im Kreis der nächsten Angehörigen ist nach wie vor möglich.

Zu Angelegenheiten der Stadtplanung/Bauordnungsbehörde

  • Was geschieht mit meinen bauordnungsrechtlichen Anträgen?

Die Bauanträge werden in dem erforderlichen Umfang weiterbearbeitet. Aufgrund der notwendigen Beteiligung von anderen Behörden, kann es allerdings zu Verzögerungen kommen.

  • Werden Bebauungsplanverfahren weitergeführt?

Grundsätzlich ja. Erforderliche Beschlussfassungen durch Ausschüsse oder den Rat der Stadt Lübbecke können sich aber verzögern.

  • Kann ich Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bekommen?

Die Anfertigung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster wird derzeit durch die Stadt Lübbecke eingestellt. Schriftliche Anträge können an das Katasteramt des Kreises Minden-Lübbecke gerichtet werden.

  • Kann ich Einsicht in Bauakten und Grundstücksakten nehmen?

Eine Einsicht in Bauakten und Grundstücksakten kann derzeit grundsätzlich nicht gewährt werden. In dringenden Fällen können Termine über E-Mail oder Telefon vereinbart werden.

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