Inhalt

Grundsätze der Schulsozialarbeit

Vertraulichkeit

Das bedeutet, dass die Schulsozialpädagoginnen der Schweigepflicht unterliegen und nur bei Einwilligung der Ratsuchenden Informationen an Dritte weitergeben.

Freiwilligkeit

Das bedeutet, dass alle Ratsuchenden freiwillig zu den Schulsozialpädagoginnen kommen und selbst entscheiden, was sie mitteilen möchten.

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