Grundsätze der Schulsozialarbeit
Vertraulichkeit
Das bedeutet, dass die Schulsozialpädagoginnen der Schweigepflicht unterliegen und nur bei Einwilligung der Ratsuchenden Informationen an Dritte weitergeben.
Freiwilligkeit
Das bedeutet, dass alle Ratsuchenden freiwillig zu den Schulsozialpädagoginnen kommen und selbst entscheiden, was sie mitteilen möchten.