Herzlich Willkommen auf den Seiten der Gleichstellungsstelle der Stadt Rahden
"Ein jeder will gern ein verständiges Weib
haben, aber die Mittel des Verstandes will
man ihnen nicht zulassen."
Dorothea Christiane Erxleben (1715-1762)
erste deutsche Ärztin
In Artikel 3 des Grundgesetzes steht: Männer und Frauen sind gleichberechtigt und niemand darf wegen seines Geschlechtes ......
.... Männer und Frauen sind nach dem Gesetz also gleichberechtigt. Leider sieht es im täglichen Leben aber anders aus. Frauen sind in
vielfältiger Weise benachteiligt:
- Im Beruf werden Frauen immer noch schlechter bezahlt als Männer
- Von Arbeitslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer
- Im öffentlichen Leben und in Führungspositionen sind Frauen nur schwach vertreten
- Belastungen durch Hausarbeit und Kindererziehung wird im wesentlichen von Frauen getragen
- Viele Frauen müssen im Alter mit einer Minimalrente auskommen oder Hilfe in Anspruch nehmen
- Gewalt gegen Frauen ist ein Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Missachtung und Benachteiligung
Die Stadt Rahden will mit der Gleichstellungsstelle helfen, die im Grundgesetz und im Landesgleichstellungsgesetz
geforderte Gleichberechtigung in Rahden zu verwirklichen.
Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen zu vielen Themen.
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Die Darstellung der einzelnen Angebote wurden von den jeweiligen Gruppen oder Institutionen verfasst. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben.
Ergänzungswünsche, Anregungen und andere Tipps nimmt gerne entgegen:
Am 20. März 2015 ist Equal Pay Day
Gleichstellungsbeauftragte im Kreis Minden-Lübbecke rufen zur Rabattaktion auf
(Kreis Minden-Lübbecke) Das geschlechtsspezifische Lohngefälle beträgt in Deutschland nach wie vor etwa 22 %. Mit dem Equal Pay Day machen die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Minden-Lübbecke auf die ungleiche Bezahlung mit einer gemeinsamen Aktion aufmerksam.
Das Datum des Equal Pay Day errechnet sich exakt aus dem prozentualen Lohngefälle von 21,6 % zwischen den Geschlechtern. Erst am 79. Tag des Jahres 2015 erhalten Frauen Lohn für die gleiche bzw. gleichwertige Arbeit.
Karla Rahlmeyer, Gleichstellungsbeauftragte aus Bad Oeynhausen: „Die Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragen im Kreis Minden-Lübbecke möchten gemeinsam mit den Unternehmen durch eine symbolische Aktion auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam machen. Deshalb suchen wir die Unterstützung aus der Wirtschaft. Wir laden die Unternehmen ein, am 79. Tag und zwar am 20. März 2015, Frauen einen Rabatt von 22 % auf einzelne Produkte und Dienstleistungen zu gewähren.“
Eine solche Rabattaktion, so die Gleichstellungsbeauftragten, kann beiden Seiten Vorteile bringen. So drücken Einzelhandel und Dienstleistungsunternehmen ihre Wertschätzung aus und fördern die Bindung an ihr Unternehmen. Frauen werden vielleicht selbst zum ersten Mal bewusst, dass sie benachteiligt sind und sie erhalten einen kleinen Ausgleich zum fehlenden Lohn. „Es geht uns vor allem um das Symbolhafte bei dieser Aktion“, werben die Organisatorinnen für Unterstützung ihres Anliegens. Aber sie wollen auch öffentlich machen, dass die Debatte um die angestrebte Angleichung im Lohngefüge seit Jahren europaweit geführt wird.
Deutschland liegt mit 21,6 % unter den 28 EU-Mitgliedstaaten auf dem 25. Platz und damit an drittletzter Stelle; gefolgt von Österreich mit 23 % und dem EU-Schlusslicht Estland mit 30 % geschlechtsspezifischem Lohngefälle. Der EU-Durchschnitt liegt bei 16,4 %. Damit überschreitet die Bundesrepublik Deutschland den Durchschnittswert um fast 6 Prozentpunkte.
Dabei hält Deutschland europaweit seit Jahren den Spitzenplatz im Ranking der Bruttoinlandsprodukte (BIP) (siehe Infokasten). Das deutsche BIP lag im Jahr 2013 mit 2.7 Billionen Euro mit etwa 600 Milliarden Euro vor dem zweitplatzierten Frankreich. Beim Lohngefälle liegt Frankreich dagegen vorn und belegt mit einem Wert von 14,8 % europaweit den 12. Platz.
Bemerkenswert ist, dass eines der kleinsten EU-Mitgliedsländer, nämlich Slowenien, das Land mit dem geringsten Lohnabstand zwischen Männern und Frauen ist. Mit einer Abweichung von lediglich 2,5 % belegt Slowenien beim Lohnabstand der Geschlechter den ersten Platz im EU-Ranking. Im europaweiten BIP-Vergleich liegt es hingegen mit Platz 23 im unteren Drittel der Länderskala.
„Diese Datenlage macht deutlich, dass die Wirtschaftskraft eines Landes nichts über sein Potenzial zur geschlechtergerechten Lohngestaltung aussagt“, so das Fazit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
Es gibt verschiedene Ursachen für den Lohnabstand zwischen den Geschlechtern. Frauen und Männer arbeiten oft in unterschiedlichen Branchen und üben verschiedene Tätigkeiten aus. Überwiegt in einer Branche der Frauenanteil, so sind Löhne und Gehälter von vorneherein niedriger angesetzt als in den von Männern dominierten Sektoren. So zum Beispiel im Gesundheitssektor, im Erziehungsdienst in Kindertageseinrichtungen oder im Bildungsbereich in den Grundschulen; hier beträgt der Anteil an beschäftigten Frauen 80%. Dies gilt auch für das frauendominierte Reinigungsgewerbe, in dem Frauen in der Regel weniger verdienen als Männer mit vergleichbaren Anforderungen wie sie etwa in der Müllentsorgung gegeben sind.
Ein weiterer Aspekt für eine niedrigere Bewertung ist darin zu erkennen, dass die erworbene Kompetenz von Frauen eher „weiblichen Eigenschaften“ zugeschrieben und nicht als erworbene Kompetenz angesehen werden. So verdient zum Beispiel eine weibliche Pflegekraft weniger als ein männlicher Medizintechniker, auch wenn beide Berufe ein ähnliches Qualifikationsniveau aufweisen.
„Hier müssen die Verantwortlichen ansetzen. Zunächst sind Kriterien für die Arbeitsbewertung und Eingruppierung zu erarbeiten, die vergleichbare Tätigkeiten auch gleich bewerten. Weiterhin muss Transparenz über die Bewertungs- und Vergütungssysteme für die Beschäftigten hergestellt werden. Dann hätten wir schon einiges erreicht auf dem Weg zur Entgeltgleichheit und auch zur Rentengleichheit. Denn die Nachteile des geschlechtsspezifischen Lohngefälles hören leider nicht mit dem Ende des aktiven Erwerbslebens auf, sondern wirken sich auch auf die Höhe der Alterssicherung aus“, ist das Fazit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurden verbindliche Schritte in Richtung Entgeltgleichheit festgelegt. Die Gleichstellungsbeauftragen fordern, dass diese Vorhaben im Laufe der Legislaturperiode in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren münden. Die Forderung „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist legitim, entspricht der Verfassung und den Gleichstellungsgesetzen, stellt die AG der Gleichstellungsbeauftragen fest.
Unternehmen der heimischen Wirtschaft, die sich am Equal Pay Day beteiligen und diesen Rabatt gewähren, solidarisieren sich mit dieser Forderung und unterstützen damit das berechtigte Anliegen der Frauen. „Das wäre nicht nur ein symbolisches Zeichen aus der Wirtschaft, sondern würde sich an diesem Tag im Geldbeutel von Frauen konkret bemerkbar machen“, werben die Organisatorinnen für die Rabattaktion.
Interessierte können sich bis zum 5. Februar bei den beteiligten Kommunen (siehe Infokasten) melden.
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Definition Bruttoinlandsprodukt Das Bruttoinlandsprodukt bezeichnet den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die im betreffenden Jahr innerhalb der Landesgrenzen hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Es gilt als wichtiger Indikator für die Wirtschaftskraft eines Landes oder einer Region.
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Was ist geschlechtsspezifisches Lohngefälle? Mit geschlechtsspezifischen Lohngefälle ist der Unterschied in der Bezahlung von Männern und Frauen gemeint, der bestimmt wird auf der Basis der durchschnittlichen Differenz zwischen den Bruttostundenlöhnen aller beschäftigten Männern und denen aller beschäftigten Frauen. |
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