Gewässerausbau
Gewässer
Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es mit der Weser und dem Mittellandkanal zwei bedeutende, schiffbare Gewässer. Alle sonstigen Gewässer im Kreisgebiet haben eine Gesamtlänge von rund 2.900 km.
Gewässerausbauverfahren
Gewässerausbauverfahren
Jede Veränderung an einem Gewässer oder seiner Ufer bedarf einer Genehmigung (§ 68 Wasserhaushaltsgesetz). Das betrifft zum Beispiel die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers.
Das wesentliche Ziel dabei ist, das Gewässer wieder mehr natürlich aussehen zu lassen. Es sollen:
- natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben
- das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert werden
- der natürliche Lebensraum von Tieren und Pflanzen bewahrt werden
- nachteilig Veränderungen des natürlichen oder naturnahen Zustands vermieden oder ausgeglichen werden
Solche Renaturierungsmaßnahmen (Verbesserung der ökologischen Funktion) werden in der Regel durch öffentliche Einrichtungen (z.B. Kreis, Städte und Gemeinden) beantragt und durchgeführt. Es kann jedoch auch jeder Andere ein Interesse daran haben, ein Fließgewässer naturnäher zu gestalten oder ökologisch wertvolle Grundwasserteiche zu errichten, zum Beispiel als Ausgleich für einen anderen Eingriff in Natur und Landschaft.
Auch kann es vorkommen, dass Gewässer die Nutzung eines Grundstücks behindern. Dann besteht die Möglichkeit, das Gewässer umzulegen oder zu verrohren.
Das Formular für die Beantragung einer Genehmigung zum Gewässerausbau finden Sie in den nebenstehenden Links.
Gewässerentwicklungsprojekt "Weser-Werre-Else"
Gewässerentwicklungsprojekt "Weser-Werre-Else"
Seit dem Jahr 2000 gibt es eine EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Ziel dieser Richtlinie ist die Erreichung eines guten Zustands für alle Gewässer. Sie sollen sauber sein und gut funktionieren – für Natur und Menschen.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, haben sich mehrere Institutionen im Jahr 2004 zu einer Kooperationsgemeinschaft zusammengeschlossen und das Gewässerentwicklungsprojekt „Weser-Werre-Else“ gegründet.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt im Rahmen einer Beschäftigungsinitiative für Bürgergeld-Empfänger. Es leistet also nicht nur einen großen Beitrag für unsere Ökosysteme, sondern hat auch positive Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft. Die eingesetzten Arbeiter bekommen die Möglichkeit, sich zu qualifizieren und wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.
Weitere Informationen können in den nebenstehenden Links entnommen werden.
Folgende Institutionen gehören zu der Kooperationsgemeinschaft:
- Kreis Minden-Lübbecke
- Kreis Herford
- die unterhaltungspflichtigen Kommunen beider Kreise
- Wasserverbände
- Biologische Station Ravensberg