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Anmeldung von Praxen /
Ambulanten Pflegedienste /
Freiberufliche Pflegefachkräfte

Sie wollen einen Gesundheitsfachberuf selbstständig ausüben oder Mitarbeiter aus diesen Berufen beschäftigen? Oder planen Sie die Eröffnung eines ambulanten Pflegedienstes? Dann müssen Sie die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie die Änderung des Mitarbeiterstandes bei uns im Gesundheitsamt anzeigen.

Welche Berufe gehören zu den Gesundheitsfachberufen?

Zu den Gesundheitsfachberufen zählen insbesondere:

-          Altenpflegerinnen und Altenpfleger

-          Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten

-          Diätassistentinnen und Diätassistenten

-          Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten

-          Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und     Kinderkrankenpfleger

-          Hebammen

-          Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

-          Logopädinnen und Logopäden

-          Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister

-          Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik

-          Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik

-          Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin

-          Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie

-          Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten

-          Orthoptistinnen und Orthoptisten

-          Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner

-          Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten

-          Podologinnen und Podologen

Wie kann ich meine Tätigkeit anmelden?

Für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit füllen Sie bitte folgendes Anmeldeformular aus:

Praxisanmeldung

Dieses müssen Sie ausgefüllt und unterschrieben per Post beim Gesundheitsamt einreichen oder per Mail an folgende E-Mail-Adresse schicken: L.Sieling@minden-luebbecke.de. Zusätzlich zum Anmeldeformular wird dann noch eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Berufsurkunde benötigt (und, falls Mitarbeiter beschäftigt werden, die Kopien der Berufsurkunden Ihrer Mitarbeiter als amtlich beglaubigte Kopien).  

Nach Überprüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und einen Gebührenbescheid in Höhe von 25 €.

Wie kann ich meine Tätigkeit abmelden?

Die Abmeldung Ihrer Tätigkeit können Sie in einem formlosen Schreiben oder einer Mail anzeigen. Hierfür wird das Datum der Beendigung der Tätigkeit benötigt. Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zur Praxis sind ebenfalls erforderlich.

Wie kann ich meine Tätigkeit ummelden?

Auch Änderungen zu ihrer Praxis müssen Sie zeitnah mitteilen.

Dazu gehören zum Beispiel die Änderungen von vorübergehenden Schließungen, Umzüge der Praxis und Personendaten.

Wie zeige ich die Änderung meines Mitarbeiterstandes an?

Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, dann müssen Sie uns dies in einem formlosen Schreiben mitteilen. Hierbei ist wichtig, dass Sie uns das Datum mitteilen, ab wann Sie den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin beschäftigen werden, sowie Name, ggf. Geburtsname und Geburtsdatum des Mitarbeitenden. Außerdem wird eine amtlich beglaubigte Kopie der Berufsurkunde Ihres Mitarbeiters/Ihrer Mitarbeiterin benötigt.

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