Gesetz regelt die BesoldungBürgermeister aufgrund von hohen Übernachtungszahlen nun in B4Der Bürgermeister der Gemeinde Hille bekommt, wie viele andere Amtsinhaber in Nordrhein-Westfalen, mehr Geld und rutscht eine Besoldungsgruppe hoch – weil die Landesregierung zum 31. Dezember 2019 das Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes verabschiedet hat. Alle Fraktionen im Landtag stimmten dieser Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im April 2020 zu. Neben Michael Schweiß wurden aus der Region unter anderem die Bürgermeister der Gemeinde Stemwede und der Städte Petershagen, Rahden und Vlotho höher eingruppiert. Für den Hiller Bürgermeister gilt nun die Besoldungsgruppe B4 (statt wie bisher B3).
Die Höherstufung ist an das Amt gebunden, nicht an den Stelleninhaber.
Ausschlaggebend für die Bezahlung eines Gemeindeoberhaupts war bislang die Zahl seiner Einwohner*innen. Mit Hauptwohnsitz waren in der Gemeinde Hille zum Stichtag 31. Dezember 2020 15.587 Männer und Frauen gemeldet, 2019 15.576 und 2018 15.648. Die Berechnungsgrundlage hat sich mit dem Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes geändert. Nun spielen bei Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohner*innen auch die Übernachtungszahlen beispielsweise von Kurgästen, Touristen, Saisonarbeitern, Schulklassen und Seminarteilnehmern eine Rolle, denn in der geänderten Fassung heißt es: „In Gemeinden, die als Heilbad, Kurort oder Erholungsort nach den Vorschriften des Kurortegesetzes … ganz oder teilweise anerkannt sind, kann auch die jährliche Zahl der Fremdenübernachtungen hinzugerechnet werden.“ Das ist in der Gemeinde Hille der Fall, denn Rothenuffeln gilt seit 2018 als Luftkurort mit Kurmittelbetrieb. Wie viele Übernachtungen für die Höhergruppierung eines Bürgermeisters erforderlich sind, legt die ebenfalls im Nachgang novellierte Eingruppierungsverordnung im Paragraf 7 fest: „Wenn die Zahl der jährlichen Fremdübernachtungen im Mittel der letzten drei Jahre mindestens 40 Prozent der Einwohnerzahl beträgt, ist für die Eingruppierung der Ämter … diese Zahl der Einwohnerzahl bis zu einem Erreichen der nächst höheren Gemeindegrößenklasse … hinzuzurechnen.“
Die dafür erforderlichen Zahlen finden sich auf der Homepage des Landesbetriebs IT NRW / Statistik und IT-Dienstleistung in Düsseldorf. Und so waren in dem relevanten Zeitraum 2017 bis 2019 in Hotels, Pension und Schulungsheim (Pivittskrug und Griepshop in Rothenuffeln, Gästehaus Alte Lübber Volksschule in Oberlübbe und Ossenfort in Hille) die Betten belegt: In 2017 23.009 Übernachtungen, in 2018 26.221 und in 2019 24.866. 40 Prozent von durchschnittlich 15.500 Einwohner*innen ergibt 6.200 – das ist der Grenzwert, den die Übernachtungen überschreiten müssen und laut IT NRW in den Jahren 2017 bis 2019 auch tun. Was sich wiederum in der Besoldung von Bürgermeister Michael Schweiß niederschlägt, der rückwirkend zum 1. Januar 2020 in B4 eingeordnet wurde. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, der das Gesetz seit Jahren gefordert hat, betont in einem Schreiben vom 8. Mai 2020 an seine Mitgliedsstädte und -gemeinden, dass die Höhergruppierung, wenn die Voraussetzungen vorlägen, automatisch erfolge und „es keiner weiteren eigenständigen Entscheidung der Gemeinde bedarf“ und dass „diese Änderungen kraft Gesetzes gelten und keiner Umsetzung durch die Gemeinden zugänglich sind“. Heißt im Klartext: Die Besoldung von Wahlbeamten wird durch die Gesetzgebung des Landes geregelt, Kommunen haben darauf keinen Einfluss. Zudem weist der Städte- und Gemeindebund bezüglich der Übernachtungen auf die Zahlen von IT NRW hin: Auf die komme es an, diese seien maßgeblich. Das Land NRW verfolgt mit dem Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes auch das Ziel, u.a. erfahrene Bürgermeister*innen in ihren Ämtern zu halten, und gewährt ihnen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von zehn Prozent ihres Grundgehalts sowie ab Beginn einer zweiten Amtszeit eine Zulage von acht Prozent des Grundgehalts (wird nicht auf die Pension angerechnet). (www.hille.de) Bürgermeister Michael Schweiß. Foto: Gemeinde Hille |
| 17.05.2021 |
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