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Geflügelpest - Aufstallpflicht für Geflügelhalter aufgehoben

In Deutschland sind seit dem 30.10.2020 mehrere Fälle von Aviärer Influenza, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen aufgetreten. Danach war in Nutzgeflügelbeständen in Paderborn und Gütersloh der Verdacht eines Geflügelpestausbruchs festgestellt worden.

Mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung von heute wird die Stallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet aufgehoben. Damit dürfen ab dem 18.05.2021 alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse wieder im Freien gehalten werden. 

Allerdings ist die Seuchengefahr nicht völlig gebannt (siehe aktuelle Geflügelpestausbrüche in Putenbeständen im Landkreis Emsland), so dass alle Geflügelhalter*innen weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, das Vorhalten von Unterbringungsmöglichkeiten im Fall einer erneuten Stallpflicht und die Einhaltung der Melde- und Dokumentationspflichten legen sollten. Auch die Situation in der Wildvogelpopulation ist weiterhin zu beobachten. Sollte es hier zukünftig zu Auffälligkeiten in Ihrem Zuständigkeitsgebiet kommen, bitte ich um entsprechende Information.


Sollte eine Geflügelhaltung bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW und dem Veterinäramt registriert sein, muss die Anmeldung des Federviehs dringend nachgeholt werden.



09.03.2021 
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