nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(das gilt auch für eine Negativauskunft, wenn das Gewerbe nicht gemeldet ist)
Auskunft aus dem Gewerberegister 15,- €
nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
(das gilt auch für eine Negativauskunft, wenn das Gewerbe nicht gemeldet ist)
Auskunft aus dem Gewerberegister 15,- €