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Sonstige Informationen zur Grundsicherung

Heuerlingshäuser
Die Bearbeitung der Grundsicherung erfolgt durch die kreisangehörigen Kommunen. Der Antrag ist daher bei der Stadt oder Gemeinde zu stellen, in dessen/deren Bereich Sie wohnen. Das dortige Sozialamt steht Ihnen für weitergehende Informationen zur Verfügung.
 
Selbstverständlich können Sie sich auch an das Sozialamt des Kreises Minden-Lübbecke wenden.
 
Bei den Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA, Bundesknappschaft) erhalten Sie ebenfalls nähere Auskünfte.

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