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Wer kann Leistungen der Grundsicherung erhalten?

Heuerlingshäuser

Grundsicherungsleistungen können Sie erhalten, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Altersgrenze erreicht haben.

Derzeit gelten folgende Altersgrenzen:

  • für Personen, die die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren
  • für Personen, die nach dem 31.12.1946 geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben und liegt zwischen 65 und 67 Jahren

Daneben können Sie Grundsicherungsleistungen erhalten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
 
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass Sie hilfebedürftig sind. Dies ist der Fall, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen und Vermögen Ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft bestreiten können.
 
Hat ein Kind oder haben die Eltern gemeinsam ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
 
Grundsicherungsleistungen werden nur auf Antrag bewilligt. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.

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