Formulare im Abnahmewesen und für haustechnische Anlagen:
Bescheinungen in baurechtlichen Verfahren:
In den verschiedenen baurechtlichen Verfahren sind regelmäßig vor Mitteilung des Baubeginns, der Rohbau- oder der abschließenden Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde Bescheinigungen vorzulegen. Hierfür sind Arbeitshilfen von der Ingenieurkammer NRW zur Verfügung gestellt worden.
Im Bereich des Tragwerks gibt es solche Arbeitshilfen für die qualifizierten Tragwerksplaner (qTWP) und die staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV); in den Bereichen Standsicherheit, Erd- und Grundbau, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz nur für die entsprechenden saSV.
HeizÜVO:
EnEV-UVO 2002:
Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV - Anl.1 - [PDF]
Erklärung über die Einhaltung des klimabedingten Wärme- und Feuchteschutzes - Anl. 2 - [PDF]
Bescheinigung über stichprobenhafte Kontrolle der Ausführung energiesparender Maßnahmen auf der Baustelle - Anl. 3 - [PDF]
Fachunternehmererklärung EnEV 2002 (TGA) - Anl. 4 - [PDF]
Begrenzung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Anl. 5 - [PDF]