Formgebundene VorgängeEin Schriftformerfordernis bedeutet, dass für bestimmte Verwaltungsdienste ein unterschriebenes Schriftstück, eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder eine De-Mail notwendig ist. Für Vorgänge, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. für Vorgänge, die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nummer 3 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können an die Virtuelle Poststelle (VPS) der Gemeinde Stemwede rechtsverbindlich und sicher auf elektronischem Weg (ausschließlich) an die Adresse vps@stemwede.de gesandt werden. |
| 20.03.2018 |
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