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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses der Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der FNP ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.

Im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke steht Ihnen der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hille zur Verfügung.

Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke

Flächennutzungsplan 2012 (Ohne Änderungen)

1. Änderung Flächennutzungsplan

2. Änderung Flächennutzungsplan

3. Änderung Flächennutzungsplan

4. Änderung Flächennutzungsplan

5. Änderung Flächennutzungsplan

6. Änderung Flächennutzungsplan

7. Änderung Flächennutzungsplan

8. Änderung Flächennutzungsplan

9. Änderung Flächennutzungsplan

10. Änderung Flächennutzungsplan

11. Änderung Flächennutzungsplan

12. Änderung Flächennutzungsplan

13. Änderung Flächennutzungsplan

14. Änderung Flächennutzungsplan

15. Änderung Flächennutzungsplan

16. Änderung Flächennutzungsplan

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