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Welche allgemeinen Voraussetzungen muss ich erfüllen und wie hoch ist die Leistung?

Behindertenfahrdienst

Sie müssen Ihren Erstwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke haben und infolge der Schwere Ihrer körperlichen Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus müssen Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, in dem das Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) eingetragen ist.

Beim Behindertenfahrdienst handelt es sich um eine Sozialhilfeleistung. Die Bewilligung ist daher abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Näheres hierzu erfahren Sie unter dem Punkt wirtschaftliche Voraussetzungen.

Wenn Sie als Heimbewohner vor dem Heimeinzug nicht im Kreis Minden-Lübbecke gewohnt haben, wenden Sie sich bitte an den Sozialhilfeträger, in dessen Bereich Sie vorher gelebt haben.

Die Leistungen des Behindertenfahrdienstes werden Ihnen als finanzielles Budget in Form einer vorschüssigen Quartalszahlung in Höhe von maximal 300 Euro (maximal 100 Euro pro Monat) gewährt. Die Leistungen sind zweckgebunden für Taxidienste zu verwenden. Mit dem zur Verfügung gestellten finanziellen Budget können Sie Leistungen der konzessionierten privaten Leistungsanbieter sowie der Freien Wohlfahrtsverbände in Anspruch nehmen. Die Fahrten sind nicht auf ein bestimmtes Gebiet festgelegt. Das finanzielle Budget kann zum Beispiel genutzt werden, um Verwandte oder Bekannte zu besuchen, um sich zu Veranstaltungen aller Art bringen zu lassen oder um zum Einkaufen zu fahren. Über die tatsächlich durchgeführten Fahrten müssen Sie sich Einzelquittungen ausstellen lassen. Nach Ablauf eines Quartals sind diese Quittungen dem Sozialamt der Kreisverwaltung vorzulegen.

Die in einem Quartal von Ihnen nicht verbrauchten Mittel können bis zu 50% anrechnungsfrei in das jeweils folgende Quartal übertragen werden, um dadurch die Gesamtleistung entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Wünschen ausweiten zu können.

Beispiel:
Nicht verbrauchte Mittel aus dem vorangegangenen Quartal: 50 Euro Guthaben

Maximales Budget 300 Euro
abzüglich 50% der nicht verbrauchten Mittel
(50% von 50 Euro)
- 25 Euro
zu zahlen für das folgende Quartal 275 Euro
Gesamtbetrag des folgenden Quartals 325 Euro

  
Einmal im Jahr wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

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