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Förderprogramme

Aus dem Bereich Bauen & Wirtschaft:

Bevor Sie den ersten Spatenstich machen können, müssen Sie als Bauherr wichtige Voraussetzungen schaffen. Die bedeutendste ist dabei sicherlich eine solide Finanzierung. Um die Finanzierungssumme zu ermitteln, addieren Sie alle Kostenfaktoren des Bauvorhabens (z.B. Grundstückskaufpreis, Erschließungskosten, Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Baukosten, Honorare, Gebühren, Versicherungen). Der Bedarf an Fremdmitteln wird festgestellt, indem Sie Eigenkapital und Eigenhilfe von den Gesamtkosten abziehen. Vergessen Sie nicht, auch die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung zu überprüfen. Eine optimale Nutzung der staatlichen Bauförderung hilft Ihnen, Ihre finanzielle Belastung zu mindern.

 

Förderung Heimatfonds (für Ortsteile, Vereine und Dorfgemeinschaften)

Der Heimatfonds ist ein eigenständiges Förderinstrument, um in den Ortsteilen kleine eigenständige Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum zu fördern. Für die Umsetzung von Gestaltungsmaßnahmen an Plätzen, Straßen, Wegen, Gebäuden und Grünzonen stellt die Gemeinde Hüllhorst ab 2025 jährlich Mittel in Höhe von 16.000 € zur Verfügung. Der Förderbetrag beträgt jährlich 2.000 € je Ortsteil; maximal jedoch 50 % der Gesamtkosten. Alle weiteren Kosten sind von den Trägern der Maßnahme selbst zu tragen bzw. durch Eigenleistung, Spenden oder Sponsoring zu erbringen. Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier: 

Die Antragstellung erfolgt bis zum 31.01. des laufenden Jahres formlos in Schriftform mit einer Stellungnahme der/des Ortsvorsteher/in an die Verwaltung. Den Anträgen ist eine kurze Maßnahmenbeschreibung beizufügen. Ferner sind Angaben zu geplanten Eigenleistungen, dem Kostenrahmen, Angaben zur geplanten Umsetzung der Maßnahmen sowie zur Übernahme der Pflege durch örtliche Vereine oder Gruppen erforderlich.





Förderprogramme über die Kreisbehörde

Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung unterstützen den Eigenheimbau mit Förderbeiträgen. Nähere Informationen zu den verschiedenen Förderwegen erhalten Sie bei den zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes NRW.

Beantragt werden die Fördermittel des Landes NRW für ein Bauvorhaben in Hüllhorst beim Kreis Minden-Lübbecke. Als Bewilligungsbehörde kann Sie zu den einzelnen Finanzierungshilfen nähere Auskunft geben.

Allgemein gilt, dass sich die Förderung in der Regel an der Anzahl der Angehörigen des Haushalts und deren Gesamteinkommen orientiert. Darüber hinaus sollten Sie sich nach speziellen Förderungen im Rahmen flächensparenden Bauens, energiesparender Bauweisen sowie der Denkmalpflege erkundigen.

Ferner ist beim Bau und Erwerb von Wohneigentum auch eine frühzeitige steuerrechtliche Beratung sinnvoll. Weitergehende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie u.a. bei Ihrem Finanzamt.

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