Inhalt

Förderprojekt "Zusammenkommen und Verstehen"

NRW-Soforthilfe für die Kommunen zur Förderung von Begegnungsorten und Informationsmaterialen für Flüchtlinge

Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit in den Kommunen hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales für die Kommunen eine Soforthilfe in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € noch für das Jahr 2015 bereitgestellt.

Mit diesem Programm werden Sachausgaben für die Renovierung und Ausstattung mit Möbeln und flüchtlingsbezogenen Lern- und Betätigungskomponenten von Begegnungsräumen für Flüchtlinge gefördert (Baustein A). Darüber hinaus ist eine Förderung der Ausgaben für die Erstellung, Pflege/Aktualisierung, Druck, Anschaffung und Übersetzung von Informationsmaterialien für Flüchtlinge und ehrenamtliche Helfer möglich (Baustein B).

Nähere Informationen dazu finden Sie im Förderkonzept vom 21.09.2015 sowie einer Kurzübersicht zu den Fördermaßnahmen.

 

Verfahren für die Durchführungsträger:

Zum Nachweis der Verwendung der erhaltenen Fördermittel legen die jeweiligen Durchführungsträger nach Beendigung der Maßnahme, bis spätestens zum 30.04.2016 einen Verwendungsnachweis vor. Diesem ist ein Sachbericht (je Maßnahme: u.a. Nutzung der Räume (Baustein A und B); Belegexemplare (Baustein B)) beizufügen.

Den Vordruck zum Verwendungsnachweis für die Drittempfänger finden Sie hier.

Nicht in Anspruch genommene (ganze) Pauschalen sind zurückzuzahlen.

 

nach oben zurück