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Förderprojekt "Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe"

Am 6.02.2015 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW mitgeteilt, dass jedem Kommunalen Integrationszentrum (KI) in NRW 18.000 € für die Unterstützung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden durch das Kommunale Integrationszentrum an Dritte für unterstützende Maßnahmen in der Flüchtlingsarbeit weitergeleitet.

Förderfähig sind neu angelegte, aber auch bereits etablierte Maßnahmen der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe im Zeitraum vom 18.05.2015 bis 31.12.2015. Gefördert werden Sachausgaben und Aufwendungen, die durch die Tätigkeiten von Ehrenamtlichen entstehen, z.B. Lehrmaterial für ehrenamtliche Sprachpatinnen und Sprachpaten, Ausstattung von Spielgruppen, Erstellung von Flyern über Angebote im Sozialraum, etc.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Förderkonzept vom 3.02.2015 sowie in einer Kurzübersicht zu den Fördermaßnahmen.

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden anhand der Anzahl der Flüchtlinge in den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes auf die Kommunen aufgeteilt.

Insgesamt wurden 22 Projektanträge von Einrichtungen und Initiativen, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv tätig sind, aus allen elf Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke gestellt. Hiervon konnten 21 Anträge bewilligt werden.

 

Verfahren für die Durchführungsträger:

Zum Nachweis der Verwendung der erhaltenen Fördermittel legen die jeweiligen Durchführungsträger nach Beendigung der Maßnahme, bis spätestens zum 31.01.2016 einen Verwendungsnachweis vor. Diesem ist ein Sachbericht (je Maßnahme: Darstellung der durchgeführten Aktivitäten in Stichpunkten) sowie Kopien der entsprechenden Belege beizufügen.

Den Vordruck zum Verwendungsnachweis für die Durchführungsträger finden Sie hier.

Nicht benötigte Fördermittel sind zurückzuzahlen.

 

Fahrtkosten

Zum Nachweis der Fahrtkosten nutzen Sie bitte die folgenden Vordrucke:

Vordruck Einzelfahrtabrechnung

Vordruck Sammelfahrtabrechnung

Wichtiger Hinweis: Es werden immer die Kosten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erstattet, auch bei Fahrten mit dem Privat-PKW. Belege sind der Fahrtkostenabrechnung beizufügen. Bei Fahrten mit dem Privat-PKW sind die Kosten des ÖPNV für die jeweilige Strecke zu ermitteln und anzugeben.

 

07.12.2015 
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