Förderprogramme
Wohnbauförderung
Wohnbauförderung in der Gemeinde StemwedeDie Gemeinde Stemwede will dem demographischen Wandel aktiv begegnen. Die Gemeinde fördert daher den Neubau oder Erwerb von Wohneigentum.
Kommunale Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus vom 18.08.2023
Antragsformular Wohnbauförderung
Förderung der Wieder-, Um- und Folgenutzung von Wirtschaftsgebäuden in der Gemeinde Stemwede
Die Gemeinde Stemwede will dazu beitragen, dass leerstehende und ungenutzte Wirtschaftsgebäude (z. B. Geschäftsgebäude, Gastronomiebetriebe, Gebäude auf landwirtschaftlichen Hofstellen) einer Wieder,- Um- oder Folgenutzung zugeführt werden. Die Gemeinde fördert daher folgende Maßnahmen:
- Errichtung einer Mietwohnung
- Errichtung von Raum für Gewerbeansiedlung
- Generationenperspektive (Schaffung von zusätzlichem Wohnraum innerhalb der Familie)
- Errichtung einer Ferienwohnung
Baudenkmäler
BaudenkmälerBaudenkmäler und denkmalwerte Gebäude repräsentieren die Geschichte über viele Generationen und sind für die Identität der Gemeinde von erheblicher Bedeutung. Angesichts immer kleinerer Fördergeldtöpfe des Bundes und der Länder und um den Eigentümern einen Anreiz zum Erhalt ihrer Denkmäler zu geben, hat die Gemeinde Stemwede ein kommunales Förderprogramm zur Dach- und Fassadenernerung von Baudenkmälern beschlossen. Profitieren können von einer Förderung aber auch Gebäude, die in der Liste des zu schützenden Kulturgutes in der Gemeinde Stemwede aufgeführt sind.
Dorferneuerung
In den Ortschaften der Gemeinde Stemwede gibt es Personen oder Gruppen, die in Eigeninitiative kleinere Maßnahmen der Ortsentwicklung und Ortsgestaltung durchführen möchten. Ohne öffentliche Mittel sind diese Maßnahmen oft nicht zu finanzieren. Für eine öffentliche Förderung aus Landesmitteln kommen diese Maßnahmen aber meist nicht in Frage, weil die für eine Förderung erforderliche Bagatellgrenze nicht erreicht wird. Um die Bestrebungen in den Dörfern zu unterstützen und das ehrenamtliche Engagement vor Ort zu fördern, hat die Gemeinde Stemwede daher ein Förderprogramm aufgelegt.
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Hinweis:
Für alle Förderprogramme gilt, dass eine Bewilligung nur im Rahmen der im Haushaltsplan der Gemeinde Stemwede bereitgestellten Mittel erfolgen kann und dass ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht.