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Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen: Potenzialberatung NRW

Mit Eintreten der neuen EU-ESF-Förderperiode 2014-2020 hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW die inhaltliche Ausrichtung und die Fördermodalitäten des etablierten Programms „Potenzialberatung NRW“ angepasst.

Die Themenfelder, in denen sich eine Potenzialberatung bewegen kann, sind jetzt folgende:

  • Arbeitsorganisation (z.B. Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, Kommunikation und Kooperation)
  • Kompetenzentwicklung (insbes. Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit)
  • Demographischer Wandel (z.B. Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation)
  • Digitalisierung (insbes. Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation)
  • Gesundheit ( z.B. nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement, Work-Life-Balance)

Die Potenzialberatung kann nur noch von Unternehmen mit mindestens zehn und weniger als 250 Beschäftigen in Anspruch genommen werden. Es muss mindestens ein/e sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r in Vollzeit tätig sein. Das Unternehmen muss älter als zwei Jahre sein.

Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können auf das Programm „unternehmensWert: Mensch“ zurückgreifen.

In Anspruch genommen werden können max. zehn Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die Förderquote beträgt 50 %.

Der Antragstellung muss ein Beratungsgespräch mit einer Beratungsstelle vorausgehen, in dem geklärt wird, ob die formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung vorliegen, notwendige Inhalte für die Potentialberatung festgelegt werden und über mögliche Kombinationen mit anderen Fördermitteln beraten wird. Der vom Antragsteller ausgewählte Unternehmensberater muss ein Angebot über die zu fördernde Beratung vorlegen. Die Beratungsstelle händigt einen Beratungsscheck aus, der Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist. Nach Durchführung der Beratung ist der Zuschuss bei der auf dem Beratungsscheck genannten Bewilligungsbehörde zu beantragen.

Beratungsstellen für den Kreis Minden-Lübbecke:

Kreis Minden-Lübbecke (Regionalagentur)
c./o. Eva Leschinski, Tel. 0571 807-23010
E-Mail: e.leschinski@ostwestfalen-lippe.de

IHK Ostwestfalen, Zweigstelle Minden
Simeonsplatz 3, 32423 Minden, Tel. 0571 / 38538-0

Weitere Infos: www.unternehmens-wert-mensch.de
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