Erstzulassung von Importfahrzeugen
Für die Erstzulassung eines Import-Fahrzeuges benötigen Sie:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige Referenz- bzw. PIN-Nummer)
- Personalausweis/Reisepass
- gültiger HU-Prüfbericht
- Einzugsermächtigung als SEPA-Mandat (siehe Download)
- bei Erledigung durch Dritte - Vollmacht/Einverständniserklärung (siehe Download) und Personalausweis/Reisepass des Vollmachtgebers
zusätzlich bei in EG-Staaten erworbenen Fahrzeugen:
- ausländische Fahrzeugpapiere und ggf. Kennzeichen bei bereits im Ausland zugelassenene Fahrzeugen
- EG-Typgenehmigung (Certificate of Conformity) - sofern keine EG-Typgenehmigung vorliegt, wird das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV) benötigt
- Originalrechnung
Zusätzlich bei in Nicht-EG-Staaten erworbenen Fahrzeugen:
- ausländische Fahrzeugpapiere und ggf. Kennzeichen bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV)
- Originalrechnung
- Verzollungsnachweis - sofern vorhanden
Verwaltungsgebühren: 43,50 Euro; weitere Gebühren entstehen bei zusätzlichem Erfassungsaufwand.