Inhalt

Bekanntmachung
der Stadt Lübbecke
über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 1/28/172 „Westertor“
gem. § 4a Abs. 3 Bundebaugesetz (BauGB)


Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 folgenden Beschluss gefasst:

1. Dem geänderten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1/28/172 „Westertor“ mit der Begründung wird zugestimmt.
2. Der vorgenannte Planentwurf mit der Begründung wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt.

Plangebiet
Das Plangebiet liegt im zentralen Versorgungsbereich der Stadt Lübbecke, nördlich der Lange Straße und südlich des Niederwalls. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine Steigerung der Attraktivität und eine Stärkung der Versorgungsfunktion der westlichen Innenstadt erreicht werden. Dieses Ziel soll u.a. durch die Planung eines privaten Investors, das bestehende städtische Parkhaus West und die zum Teil leer stehende Immobilie Deerberg abzureißen und durch ein neues Einkaufszentrum zu ersetzen, umgesetzt werden.

Anlass der erneuten Auslegung
Nach der Offenlage hat eine Änderung des Planentwurfes stattgefunden. Diese Änderung bezieht sich im Wesentlichen auf die Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkfläche“. Vorher sah die Festsetzung dagegen eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkfläche“ vor.

Die Änderungen in der Begründung sind durch blauen Text hervorgehoben. Die Änderungen im Planteil sind durch graue Umrandung markiert.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom

28.10. bis einschließlich 11.11.2019 (verkürzte Auslegung)

während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf Stellungnahmen abgegeben werden.


Es liegen zudem geänderte oder ergänzte Informationen zu folgenden umweltbezogenen Aspekten vor:

1. Umweltbericht (NWP Planungsgesellschaft mbH, Oldenburg) als ergänzender Be-standteil der Begründung mit Untersuchungen zu den Schutzgütern im Untersuchungsraum (Bestandsaufnahme und -bewertung sowie Prognose der Planauswirkungen unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen):

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Potenzielle Vorkommen von Tierarten, Lebensraumeignung für Tierarten, Auswirkung der Bodenversiegelung

Schutzgut Fläche und Boden
Bodenversiegelungen

Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf das Grundwasser, Ableitung des Niederschlagswassers

Schutzgut Klima/Luft
Allgemeine Aussagen zu geländeklimatischen Gegebenheiten

Schutzgut Landschaft
Aussagen zu Auswirkungen auf das Ortsbild

Schutzgut Mensch
Erholungsfunktion, Belastung durch Straßen und Gewerbelärm

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Baudenkmäler, bodengebundene Sachgüter

Wechselwirkungen
Hinweis auf bestehende Wechselwirkungen im Bestand


2. Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der prognostizierten Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die betroffenen Schutzgüter:

Schutzgut Mensch
Schalltechnische Untersuchung, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide, vom 11.09.2019 zu den Themen „Gewerbelärm“ und „Verkehrslärm“


3. Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

Schutzgut Tiere und Pflanzen/biologische Vielfalt
Kreis Minden-Lübbecke, Schreiben vom 16.05.2019:
Hinweis auf Alleebäume im angrenzenden Bebauungsplangebiet
Hinweis auf Vorkommen der Fledermausart „Großes Mausohr“ im Gebäude Burgmannshof (ca. 230 m südöstlich des Plangebietes)


Hinweise:
• Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
• Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.


Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss über den Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung des Be-bauungsplanes Nr. 1/28/172 „Westertor“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung und die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter www.luebbecke.de/bekanntmachungen eingestellt.

Lübbecke, den 10.10.2019

Der Bürgermeister

Frank Haberbosch

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17329 Schalltechnischer Bericht gezSeptember2019

Stellungnahme Kreis

17.10.2019 
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