Erlass der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020
Die Stadt Rahden teilt folgendes hinsichtlich der Elternbeiträge für den Monat Mai 2020 mit: Zur Eindämmung des Corona-Virus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Diese Situation stellt alle Eltern vor große Herausforderungen.
Um Familien in dieser schwierigen Ausnahmesituation zu unterstützen, wird die Stadt Rahden auch auf die Elternbeitragspflicht für den Monat Mai 2020 verzichten. Diese Regelung betrifft neben der Stadt Rahden auch die mit dem Elternbeitragseinzug beauftragten Stellen für die OGS Einrichtungen in Varl, Tonnenheide und Pr. Ströhen, wie z.B. den Kirchenkreis Lübbecke und die Fördervereine.
Für die Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren wird unsererseits und seitens der mit dem Elternbeitragseinzug beauftragter Stellen keine Abbuchung im Mai 2020 vorgenommen. Falls Sie den Elternbeitrag per Dauerauftrag zahlen, setzen Sie diesen bitte ebenfalls für den Monat Mai 2020 aus.
Wir alle wissen, dass die getroffenen Maßnahmen der Landesregierung eine große Herausforderung für alle Eltern darstellen. Sie sind aber ein wichtiger Bestandteil, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen und Ihrer Familie beste Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Rahden
Der Bürgermeister
Dr. Bert Honsel