Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) informiert bzgl. LärmaktionsplanungInformation des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) bezüglich der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe an Schienenwegen Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan nach Umgebungslärmrichtlinie in der vierten Runde. Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Newsletter und Kontakt: Auf unserer neuen Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert. Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn richten. |
| 27.03.2023 |
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