Einkaufen in der Coronazeit
Ab dem 23. Mai haben alle Geschäfte in Espelkamp wieder geöffnet.
Ein negativer Schnelltest ist Voraussetzung für das Einkaufen. Neu: die Testbestätigung darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Für immunisierte Personen entfällt die Testpflicht. Der Nachweis erfolgt entsprechend der Coronaschutzverordnung.
Diese Liste wird fortlaufend ergänzt. Interessierte Unternehmen können sich gern melden.