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Kompensationsmaßnahmen

Gemäß § 34 (1) Landesnaturschutzgesetz NRW müssen die unteren Naturschutzbehörden ein Kompensationsverzeichnis für die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen führen. Hierin sind alle Flächen aufzunehmen, die mindestens 500 m² groß sind.

Die im Kompensationsverzeichnis geführten Flächen sind kartographisch im Geoportal des Kreises Minden-Lübbecke in der Ebene Umwelt / Kompensationsflächen dargestellt (Link rechts).

Beim Anklicken einer Fläche ist hier zusätzlich die zugehörige Katasternummer sowie as jeweilige Entwicklungsziel schlagwortartig dargestellt.

Für genauere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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