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Eigentumsförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen für den Neubau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte, die sich nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deshalb auf Unterstützung angewiesen sind, wie z. B. Familien mit Kindern, Alleinstehende oder Paare mit geringem Haushaltseinkommen.

Förderobjekte

  • Neubau Eigenheime
  • Neubau Eigentumswohnungen
  • Erwerb bestehender Eigenheime
  • Erwerb bestehender Eigentumswohnungen
  • Ersterwerb Eigenheime
  • Ersterwerb Eigentumswohnungen


Förderung

Grunddarlehen Einkommensgrenze A
100.000 € oder 115.000* € (ortsabhängig)
Grunddarlehen Einkommensgrenze B (+ 40%) 59.000 € oder 69.000* € (ortsabhängig)
*Minden, Bad Oeynhausen, Hille, Lübbecke und Preußisch Oldendorf
Zusatzdarlehn (Einkommensgrenze A und B)
Familienbonus pro Kind    
24.000 €
Bonus für schwerbehinderte Person 
(wenn nicht schon beim Familienbonus berücksichtigt)
24.000 €
Barrierefreie Objekte 
11.500 €
Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard             
30.000 €
Für Bauen mit Holz maximal (1,30 €/kg Holz, nach PEFC oder FSC) 17.000 €
Für standortbedingte Mehrkosten maximal 25.000 €


Konditionen (Einkommensgrenze A und B)
Tilgungsnachlass
(Grunddarlehen, Kinderbonus und barrierefreie Objekte)
10 %
Tilgungsnachlass bei Zusatzdarlehen   
(BEG Effizienzhaus 40 Standard, Bauen mit Holz und Standortbedingte Mehrkosten)
50 %
Zinsen p.a. (Bei Einkommensgrenze A für 30 Jahre fest)
Zinsen p.a. (Bei Einkommensgruppe B für  5 Jahre fest,
                       danach findet eine erneute
                       Einkommensüberprüfung statt)
0,5 %
Tilgung bei Neubau p.a.    
1,0 %
Tilgung bei Erwerb p.a.       
2,0 %
Verwaltungskostenbeitrag p.a. nicht in den ersten 2 Jahren ab Leistungsbeginn 
0,5 %
Eigenleistung     
7,5 % der Gesamtkosten
Gebühren bei Bewilligung (einmalig)    
500 €
Maximale Gebühren bei nachträglicher Änderung eines Bewilligungsbescheides 500 €


Zielgruppen

Haushalte, die sich nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können, daher auf Hilfe angewiesen sind und die allgemeine Einkommensgrenze (A) einhalten bzw. um nicht mehr als 40 % überschreiten (B).


Tragbarkeit Mindestrückbehalt pro Monat:

Die Einkünfte müssen nach Abzug der Belastungen einschl. sämtlicher Betriebskosten und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen ausreichen, den angemessenen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Nach Abzug der vorgenenannten Belastungen und Zahlungsverpflichtungen soll monatlich mindestens der Mindestrückbehalt verbleiben.

Alleinstehende
990 €
Zweipersonenhaushalt
1.270 €
zzgl. je weitere Person / Kind
320 €
Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern
1.910 €


Eigenleistung

Die Eigenleistung in Höhe von mindestens 7,5 % der Gesamtkosten kann durch Eigenkapital, Zuschüsse, Selbsthilfe oder den unbelasteten Wert eines vorhandenen Grundstücks erbracht werden.







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