Ehrenamtlicher Sprachmittlerdienst 2019 im Kreis Minden-LübbeckeDas Land NRW fördert den Einsatz von ehrenamtlichen Sprachmittlern in öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen des Gesundheits-, Bildungs-, und Sozialwesens. Neuzugewanderte haben die Möglichkeit, sich bei behördlichen Anliegen durch einen Sprachmittler begleiten zu lassen. Die Begleitung durch einen Sprachmittler kann punktuell und situationsbedingt erfolgen. Grundsätzlich sind hierbei Gespräche mit möglichen Rechtsfolgen ausgeschlossen, wie z.B. bei der Polizei oder vor Gericht, ebenso wie auch Einsätze im medizinischen und therapeutischen Kontext. Eine Dauerbegleitung ist ebenfalls leider nicht möglich. Die Einsätze und Anfragen der ehrenamtlichen Sprachmittler werden über die Integrationsbeauftragten der Kommunen koordiniert. Abgerechnet werden kann über das Kommunale Integrationszentrum eine Aufwandsentschädigung von 15 € pro Stunde. Zur Unterstützung der ehrenamtlichen Sprachmittler bietet das Kommunale Integrationszentrum seit 2019 Grundlagenschulungen für Sprachmittlereinsätze an. Ansprechpartner im Kommunalen Integrationszentrum |
| 22.03.2019 |
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