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Ehrenamtliche rechtliche Betreuung

Das ehrenamtliche Engagement im Bereich der rechtlichen Betreuung -sowohl innerhalb als auch außerhalb der eigenen Familienbindungen- kann eine lebensbereichernde Herausforderung und auch eine sinnvolle Freizeitgestaltung sein.
Trotz unterschiedlicher Lebenssituationen der zu betreuenden Menschen reichen meist Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich neues Wissen bei der rechtlichen Vertretung einer Person anzueignen, aus, um ehrenamtliche Betreuungsperson zu werden.
Die Betreuungsvereine suchen ständig geeignete ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer für Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung beziehungsweise psychischer Erkrankung. Rund 7.000 Menschen sind derzeit im Kreis Minden-Lübbecke auf die Hilfe einer/s rechtlichen Betreuerin/Betreuers angewiesen. Viele dieser Betreuungen werden ehrenamtlich wahrgenommen. Im Kreis Minden-Lübbecke gibt es sechs Betreuungsvereine, die in das Tätigkeitsfeld der Betreuerin/des Betreuers einführen und Weiterbildung sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch anbieten. Jede/r ehrenamtlich tätige Betreuerin/Betreuer hat einen Anspruch auf eine jährliche Aufwandsentschädigung in Höhe von zurzeit 425 € pro Jahr für ihre/seine Auslagen, wie Telefon-, Porto- und Fahrtkosten. Falls Interesse an der Führung einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung besteht oder noch weitere Fragen zu klären sind, kann man sich an einen Betreuungsverein wenden.

Flyer ehrenamtliche Betreuungsperson

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