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Druckentwässerungsanlagen  


Meistens ist es im Außenbereich nicht möglich, bebaute Grundstücke an die öffentliche Kanalisation mit einem Freigefällekanal (zu große Entfernungen) anzuschließen. Um jedoch auch hier einen möglichst hohen Anschlussgrad zu erreichen, bietet sich als Alternative eine SW - Druckentwässerungsanlage an. Um die Funktion der oben genannten Anlage zu gewährleisten bedarf es in jedem Fall Einzelpumpstationen auf den jeweils zu entwässernden Grundstücken. Diese Stationen haben die Aufgabe, das anfallende Schmutzwasser zu sammeln und durch eine Pumpe mit Schneidrad in die im öffentlichem Bereich liegende Sammelleitung (PE - Rohr) zu transportieren.

Das Herzstück einer Druckentwässerung sind kompakte Pumpstationen mit exakt aufeinander abgestimmten Komponenten: Pumpe, Sammelschacht und Schaltanlage. Die speziellen Tauchmotorpumpen führen unter Druck das häusliche Abwasser einem Sammelkanal zu. Schneidvorrichtungen an den Pumpen zerschneiden grobe Abwasserbestandteile und lassen kleine Rohrleitungsdurchmesser zu. Die Rohrleitungen können problemlos jeder Topographie angepasst werden.

Führt die Stadt aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Entwässerung mittels eines Druckentwässerungsnetzes durch, hat der/die Grundstückseigentümer(in) auf seine Kosten auf seinem Grundstück einen Pumpenschacht mit einer für die Entwässerung ausreichend bemessenen Druckpumpe sowie die dazugehörige Druckleitung bis zur Grundstücksgrenze herzustellen, zu betreiben, zu unterhalten, instand zu halten und gegebenenfalls zu ändern und zu erneuern. Die Entscheidung über Art, Ausführung, Bemessung und Lage des Pumpenschachtes, der Druckpumpe und der dazugehörigen Druckleitung trifft die Stadt.

Die für die erstmalige Herstellung eines Anschlusses an ein vorhandenes Druckentwässerungsnetz erforderliche technische Anlage, bestehend aus Pumpe mit Schneidwerk, Pumpenschacht mit Abdeckung sowie Schalteinheit, wird von der Stadt gestellt und dem/der Anschlussnehmer(in) zum eigenen Einbau an das Grundstück geliefert. Mit der Lieferung geht das Eigentum an den Gegenständen auf den Anschlussnehmer über. Der Lieferumfang ist auf Standardgeräte, -maße und –ausführungen begrenzt und wird von der Stadt festgelegt.

Der Grundstückseigentümer ist zur regelmäßigen Wartung der Druckentwässerungsanlage verpflichtet. Hierzu kann der Anschlussnehmer mit einem geeigneten Fachunternehmern einen Wartungsvertrag abschließen, der eine Wartung der Druckpumpe entsprechend den Herstellerangaben sicherstellt. Wird ein solcher Wartungsvertrag nicht abgeschlossen, hat der Grundstückseigentümer in anderer geeigneter Weise die Wartung entsprechend den Herstellerangaben durchzuführen, um die dauernde Betriebsfähigkeit seiner Anlage sicherzustellen. Über die Wartungsarbeiten ist ein Nachweis zu führen, der den Stadtwerken auf Verlangen vorzulegen ist.

 

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