Im Jahr 2018 werden wieder Schöffen und Jugendschöffen gewählt, die gemeinsam mit Berufsrichtern in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme in Strafverfahren Recht sprechen sollen. Die Stadt Rahden sucht daher wieder Frauen und Männer, die an den Verhandlungen des Schöffengerichts Minden und den Strafkammern des Landgerichts Bielefeld teilnehmen.
Für die nächste Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Für Rahden sind dies insgesamt 4 Schöffen. Der Rat der Stadt Rahden hat dazu eine Vorschlagsliste aufzustellen, die doppelt so viele Bewerber enthalten muss. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Ausschuss für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Rahden bzw. das Jugendamt des Kreises Minden-Lübbecke dann die Schöffinnen und Schöffen.
Bewerber für das Amt des Schöffen müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen zu Beginn der Amtszeit mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Rahden wohnen, gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen.
Weiterhin sind persönliche Anforderungen wie soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, Gerechtigkeitssinn, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Standfestigkeit von besonderer Bedeutung.
Interessierte können sich bis zum 30.04.2018 mit
in Verbindung setzen.
Bewerbungsformulare sowie nähere Informationen zur Wahl und zum Schöffenamt sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden.