Inhalt


Die Organe des KJR

  • Die KJR-Vollversammlung tagt alle zwei Jahre. In der Vollversammlung beraten die Delegierten aller Mitgliedsverbände über die Arbeit des Kreisjugendringes und wählen den Vorstand.
     
  • In den Delegiertenrat entsendet jede Mitgliedsorganisation entsprechend ihrer Größe mindestens 1 bis maximal 3 Delegierte. Außerdem sind dort der Vorstand sowie 1 Mitarbeiter des Kreisjugendamtes vertreten.
     
  • Der Vorstand besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/In und der/dem Schriftführer/In und erledigt die Aufgaben des KJR im Auftrag der Vollversammlung und des Delegiertenrates. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre.
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