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Umweltamt

Hinter dem Aufgabenkatalog des Umweltamtes steht das übergreifende Ziel der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, um ein möglichst gesundes Lebensumfeld sowohl für die aktuelle als auch kommende Generationen sicherzustellen.

Dabei geht es vorrangig um einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen sowie die Vermeidung von Umweltschäden, deren Abmilderung oder Beseitigung.

Um das zu erreichen, wird das Umweltamt beispielsweise durch Beratung oder Genehmigungsverfahren tätig, um ein möglichst umweltverträgliches Verhalten zu erzielen. Bei bereits bestehenden Umweltproblemen kümmert sich das Umweltamt nach Möglichkeit um deren Beseitigung oder Milderung, klärt es die Ursachen / Verantwortlichkeiten und versucht es Lösungsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Interessenlagen aufzuzeigen.

Betrieblicher Umweltschutz und Klimaschutz

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Umweltamt

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Servicebereich: Umwelt

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