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Corona-Regeln der Stufe 2

Der Kreis Minden-Lübbecke befindet sich ab Dienstag, 17. August in der Stufe 2 - Inzidenz über 35.

Die meisten Änderungen der Regeln ergeben sich für Menschen, die nicht geimpft sind: Sie müssen in vielen Fällen einen aktuellen Test vorlegen um bestimmte Angebote wahrzunehmen oder an Veranstaltungen teilzunehmen.

Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Getestete und Genesene werden nicht mitgezählt und Kinder sind bis zum Schuleintritt von der Testpflicht befreit.

Gastronomie: Für die Innengastronomie gilt wieder die Testpflicht und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, Außengastronomie ohne Test.

Sport: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test erlaubt, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test. Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan. 

Einzelhandel: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.

Freizeit: Für Freibäder, Saunen und Indoorspielplätze gilt wieder die Testpflicht mit Personenbegrenzung. 

Kultur: Besuche von Konzerten innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) sind erlaubt, dabei gibt es eine Test- und Sitzplatzpflicht, die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen und auch der Mindestabstand muss eingehalten werden. 

Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests und die Rückverfolgbarkeit. Im Innenbereich entfällt die Maskenpflicht am Tisch, wenn ein Sitzplan vorhanden ist. 

Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis einschließlich 19. August.

Die aktuell gültigen Regeln finden Sie hier: Corona Regeln NRW

Hier geht es zu den aktuellen Verordnungen des Landes NRW: Alle Verordnungen

16.08.2021 
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