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Corona - was ist verboten, was erlaubt?
Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen an. Stand: 27.01.2021
| VERBOTEN |
- Öffnung von Einzelhandelsgeschäften
- private und öffentliche Zusammenkünfte
- Partys und vergleichbare Feiern
- Betrieb von Kultur- und Freizeitstätten
- Öffnung von Gastronomiebetrieben
- körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
- Spielhallen, Spielbanken
- Bordelle und Prostitutionsbetriebe
- Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit
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| EINGESCHRÄNKTE ERLAUBNISSE / VERBOTE |
- private und öffentliche Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person
- getrennt lebende Ehepartner*innen dürfen mit ihren betreuungsbedürftigen Kindern zusammentreffen
- in
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