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Corona - was ist verboten, was erlaubt?

Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen an. Stand: 27.01.2021
VERBOTEN
  • Öffnung von Einzelhandelsgeschäften
  • private und öffentliche Zusammenkünfte
  • Partys und vergleichbare Feiern
  • Betrieb von Kultur- und Freizeitstätten
  • Öffnung von Gastronomiebetrieben
  • körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
  • Spielhallen, Spielbanken
  • Bordelle und Prostitutionsbetriebe
  • Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit
EINGESCHRÄNKTE ERLAUBNISSE / VERBOTE
  • private und öffentliche Treffen mit Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie einer weiteren Person
  • getrennt lebende Ehepartner*innen dürfen mit ihren betreuungsbedürftigen Kindern zusammentreffen
  • in
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