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Corona-Virus (Covid-19)

Auf dieser Seite bündeln wir fortlaufend alle Mitteilungen der Gemeinde Stemwede zum Thema Corona.

23.03.2020
Land NRW erlässt Rechtsverordnung - Allgemeinverfügungen aufgehoben

Mit Datum vom 22.03.2020 hat das Land NRW die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) erlassen, in der u. a. ein weitreichendes Kontaktverbot festgesetzt wurde.

Verbunden mit der Verordnung sind weitere Verschärfungen. Danach werden unter anderem Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Es gibt Ausnahmen für Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Familien.

Ab 23. März 2020 ist auch der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastonomischen Einrichtungen im gesamten Land untersagt. Bisher durften diese noch bis 15 Uhr geöffnet haben. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist weiter zulässig.

Die Allgemeinverfügungen der Gemeinde Stemwede vom 14.03.2020, 15.03.2020, 18.03.2020 und 19.03.2020 wurden im Zuge dessen am heutigen Tage (23.03.2020) aufgehoben.

Bitte beachten und befolgen Sie die in der Verordnung festgesetzten Regelungen:

Pressemitteilung des Landes NRW zur Verordnung

Bund und Länder beschließen 9-Punkte-Plan

Bund und Länder haben heute die ab Morgen geltenden Maßnahmen beschlossen, die auch für Stemwede gelten:

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen
sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

#stemwedebleibtzuhause

Auch für Stemwede gilt der Appell: Bleiben Sie, so es geht, zu Hause und schützen Sie so vor allem unsere Älteren und gesundheitlich vorbelasteten Mitmenschen.

Wir wünschen ein entschleunigtes und gesundes Wochenende.

Life-House jetzt mit Online-Programm

Seit Mittwoch hat das Life House wieder geöffnet. "Allerdings nicht real sondern nur virtuell", sagt Lars Schulz, pädagogischer Leiter. Das ganze Team arbeitet seit einer Woche intensiv daran Kinder-, Jugend- und Kulturarbeit online anzubieten.

So gibt es ein täglich wechselndes Programm auf verschiedenen Plattformen. Abrufbar ist alles im Online Life House unter http://online.life-house.de. Lars Schulz: "Wir sind dort wir zu Schulzeiten täglich von 13 bis 14 Uhr mit der Mittagspause vertreten, dann aber live auf Instagram". Die Mädchengruppe trifft sich weiter, die Kochgruppe produziert zu Hause Videos um sie zu veröffentlichen, es gibt gemeinsame Onlinegames und vieles mehr.

Für Twitch (https://www.twitch.tv/lifehouse_jfk) wird auch kein Zugang benötigt um den Live Streams zu folgen. Schulz: "Wir bitten schon jetzt um Verständnis, wenn einmal etwas nicht klappen sollte. Wir machen vieles zum ersten Mal."

Corona-Krise: Bürgermeister setzt auf schnelle und unbürokratische Hilfen für die heimische Wirtschaft

Gewinneinbrüche, Kurzarbeit, Zukunftssorgen – auch die Wirtschaft in Stemwede befindet sich in Folge der Corona-Pandemie im Krisenmodus. Bürgermeister Kai Abruszat setzt auf Sofortmaßnahmen des Bundes und des Landes Nordrhein Westfalen. Zugleich will auch die Gemeinde Stemwede im Rahmen ihrer Möglichkeiten die wirtschaftliche Krise abfedern.

„Wir haben ab sofort sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Steuervorauszahlungen können auf Antrag abgesenkt werden. Auch eine zinslose Stundung muss möglich sein“, erläutert der Bürgermeister das Vorgehen der Verwaltung. „Wir wollen unseren möglichen Ermessenspielraum zugunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich ausnutzen“.

Die Finanzämter hätten, so Abruszat weiter, für ganz NRW bereits stark vereinfachte Antragsformulare für zinslose Stunden, Absenkung der Steuervorauszahlungen und auch für nachträgliche Herabsetzungen bei der Steuerschuld zur Verfügung gestellt.


+++ ANTRAG AUF STEUERERLEICHTERUNG AUF DEN SEITEN DER FINANZVERWALTUNGS NRW +++

Milliardenschwere Kredit- und Bürgschaftsprogramme des Bundes und des Landes Nordrhein Westfalen seien richtig und notwendig. „Besonders dringlich sind aber unmittelbar wirkende und schnell ausgezahlte Liquiditätshilfen sowohl für den Mittelstand als auch für den Kleinunternehmer, Selbstständige, Gründer und Kulturschaffende. Nur dann haben die Unternehmen und Handelsgeschäfte inklusive unserer Arbeitsplätze vor Ort eine Perspektive“, betont Abruszat weiter. Nach seinen Gesprächen mit Vertretern des Bundes und des Landes Nordrhein Westfalen habe er den Eindruck, dass die Brisanz der Lage in Berlin und Düsseldorf erkannt wird. Mit Vertretern des Gewerbevereins Stemwede befinde sich die Verwaltung in aktuellem Austausch zur Bewertung der kritischen Lage.

„Auch wenn der Ausfall natürlich noch längst nicht beziffert werden kann, rechne ich mit einem deutlichen Einbruch unserer eigenen kommunalen Steuereinnahmen“, wagt Abruszat eine erste Einschätzung für die Zukunft. Rat und Verwaltung hätten in den vergangenen Jahren solide gewirtschaftet und trotz notwendiger Investitionen stets Augenmaß bewiesen. „Dieses kommt uns jetzt zu Gute. Unsere Ausgleichsrücklage ist auf Rekordniveau. Damit können wir einen befristeten Zeitraum überbrücken“.

Elternbeiträge für April werden ausgesetzt

In Anbetracht der Ausnahmesituation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus sind zunächst für den Monat April keine Elternbeiträge (Kita/OGS) zu zahlen.

Näheres entnehmen Sie bitte dem folgendem Dokument:

Tafeln im Lübbecker Land geschlossen

Der Förderverein Tafel Lübbecker Land e. V. gibt bekannt:  

"Aus aktuellem Anlass (Coronavirus) werden die 6 Ausgabestellen der Tafel Lübbecker Land ab sofort bis voraussichtlich 03.05.2020 geschlossen."

Betroffen ist auch die Ausgabestelle in Stemwede, im Ortsteil Wehdem (DRK-Haus).

Bedürftige Personen, die in Folge dessen in Schwierigkeiten geraten, verweisen wir auf unser Hilfsportal.

Videobotschaft: Bürgermeister Kai Abruszat zum Hilfsportal

Kein Ergebnis gefunden.

Videobotschaft: Bürgermeister Kai Abruszat zum Corona-Virus

Trotz Corona: Wir bleiben für die Menschen erreichbar

Stemwede – Angesichts der sich zuspitzenden Auswirkungen der „Corona-Krise“ hat die Gemeinde Stemwede neue Entscheidungen getroffen.

„Der Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke hat für die Dienststellen der Kreisverwaltung besondere Regelungen getroffen. Diese Empfehlungen setzen wir auch für Stemwede um“, erläutert Bürgermeister Kai Abruszat.

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und sowohl die Gesundheit der die Gemeindeverwaltung persönlich aufsuchenden Bürgerinnen und Bürger als auch der gemeindlichen Beschäftigten zu schützen, haben die bislang üblichen Öffnungszeiten ab sofort keine Gültigkeit mehr. „Wir bleiben trotz der Corona-Krise aber für unsere Bürgerinnen und Bürger im Einsatz und sind ansprechbar“, bekräftigt Abruszat seine Entscheidung.

Die erforderlichen Dienstleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge könnten in der Gemeinde Stemwede nur durch diese weitreichende Entscheidung auch in den kommenden Wochen gewährleistet werden.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger vor persönlichem Aufsuchen der Verwaltungsstellen zunächst telefonisch oder digital per E-Mail Kontakt aufzunehmen. Vieles lässt sich dann auch so klären und macht den Gang ins Amtshaus entbehrlich. Dieses dient dem Gesundheitsschutz von uns allen“.

Dulde eine Angelegenheit keinerlei Aufschub, bittet die Verwaltung zuerst um telefonische Kontaktaufnahme. Sofern dann ein persönlicher Rücksprachetermin in der Verwaltung unabdingbar sei, werde dafür Sorge getragen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Eingangsbereich der jeweiligen Verwaltungsstelle in Empfang genommen und geleitet werden. In beiden Eingangsbereichen der Verwaltungsstellen in Levern sei deshalb eine „Schleuse“ eingerichtet worden, um die gängigen Hygieneregeln inkl. entsprechender Mindestabstände einhalten zu können.  Die Gemeindeverwaltung bittet in diesem Zusammenhang ausdrücklich um Verständnis für dieses Vorgehen.

Bekanntgabe des Familienministerium NRW

Das Familienministerium in NRW gibt bekannt:

„Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.

Schlüsselpersonen sind: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:
keine Krankheitssymptome aufweisen, nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi- rus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Um die Betreuung ab Montag, den 16.03.2020, sicherzustellen, gilt Folgendes:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, den 16.03.2020, bzw. wenn der 16.03.2020 kein regulärer Öffnungstag ist, am nächsten regulären Betreuungstag, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung.
Für Kindertagespflegestellen gilt konkretisierend:
Kindertagespflegestellen (Einzelkindertagespflege und Großtagespflege) halten ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochenende eigenverantwortlich abgestimmt werden. Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die o.g. Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten, siehe oben) beachtet werden.
Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen (Brückenprojekte)“ gilt das Betretungsverbot umfassend.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Sofern Kinder ab Montag keine Betreuung mehr aufsuchen dürfen, bitten wir die Eltern dringend darum, Ihre Kinder nicht durch Menschen betreuen zu lassen, die nach dem Robert-Koch-Institut als besonders gefährdete Personen gelten, also insbesondere lebensältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen.
Über arbeitsrechtliche und weitere finanzielle Aspekte, die sich in der Folge ergeben können, wird gesondert öffentlich informiert. Wir klären aktuell zudem weitere Fragestellungen und werden hierüber im weiteren Verlauf informieren.
Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf die Informationsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de).
Bitte teilen Sie dieses Informationsschreiben und die offiziellen Informationen zur Kindertagesbetreuung folgender Accounts:
https://www.facebook.com/ChancenNRW https://twitter.com/ChancenNRW https://www.instagram.com/chancen_nrw/ https://www.youtube.com/channel/UCkSkvcG6LFZYqmx0rsg58IQ
Über diese Regelungen hinaus sind auch weiterhin die örtlichen Ordnungsbehörden und Gesundheitsämter zuständig für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese notwendigen Schritte und um einen allseits verantwortungsvollen Umgang mit den Regelungen zur Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen.“

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung auf der Seite des MKFFI

Aktuelle Information der Gemeinde Stemwede

Im Umgang mit dem Corona-Virus ist besonnenes Handeln aber auch konsequentes Agieren angesagt.

Die Gemeindeverwaltung Stemwede nimmt ausdrücklich positiv zur Kenntnis, dass sich zahlreiche Vereine und Institutionen der Gemeinde dieser Herausforderung stellen. Zum Ausdruck kommt dieses durch nicht immer einfache Entscheidungen im Hinblick auf Absage und Durchführung von Veranstaltungen.

Die Verwaltung beabsichtigt, auch in den kommenden Tagen, trotz des Corona-Virus für Anliegen aus der Bürgerschaft bereit und ansprechbar zu sein. Eine Schließung von Dienststellen ist aktuell nicht vorgesehen. Gerade eine Kommunalverwaltung am Anfang einer langen Behördenkette muss sich dieser besonderen Herausforderung stellen. Zugleich gilt es aber, Risiken zu minimieren. Deshalb bittet die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend erforderliche persönliche Besuche in den Dienststellen der Verwaltung auf spätere Zeitpunkte zu verschieben, wenn sich die Lage entspannt hat. Dieses ist sowohl im Interesse der Bürgerinnen und Bürger selbst, aber auch im Interesse der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und dient der Aufrechterhaltung des erforderlichen Dienstbetriebs gerade in diesen Zeiten.

In jedem Falle sollte vor einer persönlichen Kontaktaufnahme zunächst telefonisch oder per Mail-Verkehr versucht werden, das entsprechende Anliegen zu klären.

„Auch der Gemeinderat wird nur dann zu Gremiensitzungen zusammenkommen, wenn es die Lage erfordert und zwingend notwendig ist,“ beschreibt Bürgermeister Kai Abruszat den aktuellen Stand. So seien die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus, die für den 18.03.20 terminiert waren, bereits abgesagt worden.

„Zugleich habe ich die Entscheidung getroffen, dass ab sofort und bis auf Weiteres Vertreter des Bürgermeisters und des Gemeinderates in dieser Eigenschaft bei Alters- und Ehejubiläen nicht mehr persönlich erscheinen. Dies dient insbesondere dem Schutz von Menschen älterer Generationen“, so der Bürgermeister weiter. Auch der Austausch von Wasserzählern wird ab sofort gestoppt.

„Die von mir einberufene Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltungsleitung und hinzuzuziehenden Experten, bewertet die Lage täglich neu. Über diesen dynamischen Prozess werden wir so transparent wie möglich die Bevölkerung auf dem Laufenden halten“, so Kai Abruszat. „Stemwede hat stets bewiesen, dass die Gemeinde in allen 13 Dörfern über intakte Nachbarschaften, Netzwerke und Vereinsstrukturen verfügt. Das macht uns stark und die Kommune lebenswert. Gerade jetzt setze ich besonders auf das gute Miteinander vor Ort.“ Sollte es zu einer flächendeckenden Schließung von Schulen und Kindergärten kommen, wird die Verwaltung sich unverzüglich mit der Organisation einer Notbetreuung von Kindern aus Stemwede befassen.

Für Fragen rund um das Thema „Corona“ stehen die Experten des Kreises Minden-Lübbecke unter dem offiziellen Bürger-Telefon des Kreises unter Tel.: 0571 / 807 -15999  zur Verfügung.

Das Telefon ist Freitag von 8 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr besetzt.

Hinweise zu abgesagten Sitzungen und Veranstaltungen

  • Die Gemeinde Stemwede hat bis auf Weiteres alle Veranstaltungen untersagt und hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen
  • Bis auf Weiteres fallen auch alle VHS-Kurse und Veranstaltungen aus. Beachten Sie hierzu die Hinweise der VHS Lübbecker Land
  • Ausschüsse der Gemeinde Stemwede am 18.03.2020
    Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus, die für den 18.03.20 terminiert waren, fallen aus.
  • Der Vorstand des Reit- und Fahrverein Wehdem-Oppendorf e. V. gibt bekannt, dass die Veranstaltung "Der Siegelehrgang" mit Lisa Röckener am 14.03.2020 abgesagt wurde
  • Kreissportbund empfiehlt Einstellung des Sportbetriebs
    Der Kreissportbund (KSB) Minden-Lübbecke ruft seine Sportvereine auf, den Vereinssportbetrieb aufgrund der Coronavirus-Situation zunächst bis nach den Osterferien ruhen zu lassen. „Sport wird häufig als schönste Nebensache der Welt bezeichnet“, sagt KSB-Geschäftsführer Helmut Schemmann. Nun solle der Sport auch erstmal ‚Nebensache‘ sein und den Empfehlungen der Virologen und der Bundesregierung gefolgt werden. „Wir wollen keine Hysterie befeuern, aber gerade im sportlichen Miteinander sind die Ansteckungswege kurz“, merkt Schemmann an. Dabei richtet sich die Empfehlung des KSB insbesondere an die zahlreichen Breitensportgruppen im Kreis, aber auch an anstehende Mitgliederversammlungen und Feste der Sportvereine. Für den Liga- und Wettkampfbetrieb im Sport müssten die Sportfachverbände die Entscheidungen treffen, die aber bereits vielfach aktiv seien. Die Experten und Behörden sähen in ihren Empfehlungen derzeit noch ein vorbeugendes Handeln, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen bzw. gering zu halten. „Dem sollten wir uns als Sportgemeinschaft nicht verschließen, sondern vielmehr unseren Beitrag leisten“, betont Schemmann. Der KSB selbst wird seine Kurs- und Lehrgangsmaßnahmen bis zum Ende der Osterferien einstellen. Diplom-Sportlehrer Schemmann hat für alle Breitensportler für die Übergangszeit noch einen Tipp: „Jeden dritten Tag eine halbe Stunde stramm spazieren, walken, joggen oder auch Rad fahren hält fit und stärkt ganz nebenbei auch das Immunsystem“. Wer Symptome einer Grippe verspüre solle aber umgehend alle sportlichen Aktivitäten einstellen.

Schutz- und Verhaltensempfehlungen

Bitte beachten Sie folgende Schutzempfehlungen des DRK  sowie die Empfehlungen der Mühlenkreiskliniken zur richtigen Verhaltensweise im Verdachtsfall:

Wichtige Informationen der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke

Aktuelle Informationen

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat unter der Telefonnummer 0211 8554774 eine Hotline für Bürger in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Sie erreichen das Servicecenter der Landesregierung montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr.

Gesundheitsamt und Rettungsdienst des Kreises Minden-Lübbecke bereiten sich bereits seit Anfang des Jahres auf die Entwicklungen rund um das neue Coronavirus vor und passen ihre Maßnahmen regelmäßig entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts an.

Das aktuelle Coronavirus kann allgemeine Krankheitssymptome verursachen wie Erkältungssymptomatik mit Husten, Fieber und Schnupfen, Abgeschlagenheit, Durchfall. Bei einem Teil der Patienten nimmt die Erkrankung einen schweren Verlauf.

Ansteckung vermeiden

Das neuartige Corona-Virus gehört zu den respiratorisch, also durch Tröpfcheninfektion übertragenen Virus-Erkrankungen, wie auch die jährlich auftretende Grippe (Influenza). Um die Ausbreitung zu vermeiden, sollten gute Händehygiene , Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten gehalten werden. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

Wer seine Hände effektiv waschen will, sollte einige einfache Grundregeln beachten:

1. Nass machen: Die Hände werden unter fließendes Wasser gehalten. Die Temperatur kann dabei so gewählt werden, dass sie angenehm ist.

2. Rundum einseifen: Handinnenflächen, Handrücken, Daumen, Fingerzwischenräume und Fingerspitzen sollten gründlich eingeseift werden.

3. Zeit lassen: Gründliches Händewaschen dauert mindestens 20 Sekunden, bei stark verschmutzten Händen auch länger.

4. Gründlich abspülen: Die Hände sollten unter fließendem Wasser abgespült werden.

5. Sorgfältig abtrocknen: Das Abtrocknen der Hände – auch der Fingerzwischenräume – gehört zum wirksamen Händewaschen dazu. Durch das Abtrocknen werden Keime entfernt,

die noch an den Händen oder im restlichen Wasser an den Händen haften.

Das  Gesundheitsamt ist mit relevanten Stellen zur Gesundheitsvorsorge regelmäßig in Kontakt. Auch auf Kreisebene kooperieren, wie in solchen Fällen üblich, Rettungsdienst, Krankenhäuser und das Gesundheitsamt miteinander, um eine optimale Versorgung und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Der Rettungsdienstdienst des Kreises Minden-Lübbecke hat sich verstärkt auf das Auftreten von Verdachtsfällen im Mühlenkreis vorbereitet: In einem sogenannten Rahmenhygieneplan für den Rettungsdienst sind beispielsweise die erforderlichen Maßnahmen zur Personalhygiene, notwendige persönliche Schutzausrüstung und die Desinfektionsmaßnahmen für eine Vielzahl von Infektionserkrankungen detailliert festgelegt. Die Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes (ÄLRD) hat eine Verfahrensanweisung für den Umgang mit Patienten mit dem Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erlassen. Diese enthält konkrete Festlegungen von der Notrufabfrage in der Leitstelle über Maßnahmen vor Ort beim Patienten bis hin zu erforderlichen Desinfektionsmaßnahmen.

Das Gesundheitsamt hilft bei  der Klärung, ob ein begründeter Verdacht auf ein Coronavirusinfektion vorliegt, und  berät alle Beteiligten zu notwendigen Hygienemaßnahmen. Um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern, ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen des Erkrankten, berät diese und bleibt mit ihnen in engem Kontakt. Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes stehen für Fragen von Gesundheitseinrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung.

Das Robert Koch Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, erstellt eine Risikobewertung und veröffentlicht sie auf der Internetseite www.rki.de/ncov. Entsprechend gibt das RKI Empfehlungen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Gesundheit zu schützen und das Auftreten von Erkrankungsfällen bzw. die Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Auch auf der Ebene der Landesbehörden und der Gesundheitsämter werden Absprachen und Vorbereitungen getroffen, um mit Verdachtsfällen und Erkrankungsfällen umzugehen.

Viele Fragen, die aktuell zum Thema Corona-Virus auftauchen, können bereits durch die Angaben auf den Internet-Seiten des RKI (Robert-Koch-Institut) beantwortet werden.

Die hier im Kreis geltende Verfahrensanweisung wird fortlaufend an die Empfehlungen des RKI angepasst.

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