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Corona Nachbarschaftshilfe verteilt Behelfsmasken für den Privatgebrauch

Das Land Nordrhein-Westfalen führt ab Montag, den 27. April im ÖPNV und im Einzelhandel Maskenpflicht ein – so soll umsichtig der Weg zurück zu einem Leben in Normalität gefunden werden. Bürgerinnen und Bürger sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Die Landfrauen in Rahden sind zurzeit fleißig dabei, solche zu nähen. Sie werden im Pro Senior Büro in der Katzengasse 6, Tel. 05771/9146666, durch die Corona Nachbarschaftshilfe Rahden verteilt; eine kleine Spende für die Landfrauen ist willkommen. Weitere Exemplare werden auf dem Wochenmarkt in Rahden verteilt. Wir bitten darum, pro Person nur eine Maske mitzunehmen.

An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Masken im Idealfall nur für den privaten Gebrauch genutzt werden sollten, da es sich hierbei um kein Medizinprodukt handelt.  Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von 1.50 m sowie die gängigen Hygienevorschriften (Empfehlungen des RKI) weiter eingehalten werden. Der Behelfsmaske liegt daher ein Hinweis für die Anwender zur Handhabung bei.

Weiterhin gibt es eine gute Nachricht: Zusätzlich zu den selbstgenähten Masken der Landfrauen hat die Firma Lange – Männermode in Rahden 1.000 Masken für den kurzzeitigen Gebrauch besorgen können und diese zum Selbstkostenpreis abgegeben. Die Kosten hierfür trägt der Präventionsrat. Ein Teil der Masken wird an die Schulen abgegeben, bis alle Schülerinnen und Schüler mit eigenen Masken versorgt sind. Der Rest der Masken wird auch über die Corona-Nachbarschaftshilfe verteilt.

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