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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Am 1. Juli 2011 ist der Bundesfreiwilligendienst (kurz BFD) an den Start gegangen.

Der BFD wurde von der Bundesregierung als Nachfolger für den Zivildienst eingeführt. Er soll es nicht nur ermöglichen, dass ehemalige Zivildienststellen weiterhin besetzt werden können, sondern auch die bereits bewährten Freiwilligendienste ergänzen. Im Gegensatz zum FSJ ist der Bundesfreiwilligendienst nicht altersbeschränkt und kann in jedem Alter angetreten werden.

Auf der Seite des Internationalen Jugendgemeinschaftsdienstes können weitere Informationen nachgelesen werden: IJGD

18.12.2014 
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