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Bindungsverlängerungen:


Eine Bindungsverlängerung um weitere 10 bzw. 15 Jahre, längstens jedoch bis zur vollständigen Rückzahlung des Förderdarlehens, ist unter Beibehaltung der bei planmäßigem Ablauf der Bindung bestehenden Konditionen möglich.

Die Konditionen sind bei der Bewilligungsbehörde zu erfragen.

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