Zuständige Behörde
Den Antrag auf Bestattungskosten
können Sie beim
Kreis Minden-Lübbecke stellen,
wenn
der Sterbeort im Kreis Minden-Lübbecke liegt und die verstorbene Person keine Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) erhalten hat
oder
die verstorbene Person bis zum Tode Leistungen nach dem SGB XII vom Kreis Minden-Lübbecke oder einer kreisangehörigen Stadt/Gemeinde erhalten hat.
Soweit der Kreis Minden-Lübbecke nicht zuständig ist, kann lediglich eine allgemeine Beratung und eine Weitergabe der Unterlagen an die zuständige Behörde erfolgen.