Grundsätze für eine Kostenübernahme
Bestattungskosten können im Rahmen der Sozialhilfe grundsätzlich übernommen werden, wenn
1. Sie als Erbe oder Bestattungspflichtiger rechtlich verpflichtet sind die Bestattungskosten zu tragen, und
2. der Nachlass der/des Verstorbenen nicht ausreicht um diese Kosten zu decken, und
3. Sie und Ihre Familie nicht über ausreichendes Einkommen oder ausreichende Vermögenswerte verfügen um die Kosten selbst zu tragen.
Eine Übernahme der Kosten kann nur in einem einfachen, angemessenen Umfang erfolgen. Die Bestatter im Kreisgebiet sind über die Kosten informiert und können Sie darüber beraten. Sofern auf Ihren Wunsch Zusatzleistungen erbracht werden (z.B. eine Anzeige in der Zeitung), müssen Sie diese Kosten selbst finanzieren.
Falls Sie aufgrund der obigen Punkte nicht sicher sind, ob Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben könnten, ist es ratsam persönlich Kontakt aufzunehmen.