Bestattungskosten
Im Rahmen der Sozialhilfe können die Kosten für eine einfache würdige Bestattung übernommen werden.
Voraussetzung ist, dass der/die Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat
und
die nächsten Angehörigen die Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen begleichen können.
Zuständige Behörde
Grundsätze für die Kostenübernahme
Einzureichende Unterlagen
Hinweise zur Höhe der Bestattungskosten
Merkblatt