Inhalt

Bestattungskosten

HeimathausKutenhausen

Im Rahmen der Sozialhilfe können die Kosten für eine einfache würdige Bestattung übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der/die Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat

und


die nächsten Angehörigen die Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen begleichen können.

Zuständige Behörde

Grundsätze für die Kostenübernahme

Einzureichende Unterlagen

Hinweise zur Höhe der Bestattungskosten

Merkblatt

Kontakt

Frau Ines Jordan

Kämmerei
Kämmerei

Frau Holtmann

Sozialamt
Sozialamt
(B - G)

Eine telefonische Terminabsprache wäre wünschenswert.

nach oben zurück