Grundsteuer A
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unterliegen der Grundsteuer A, die
zu den sogenannten Realsteuern zählt.
Vom Finanzamt wird ein Grundsteuermessbetrag für die Fläche festgesetzt, der mit dem
vom Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt zur Zeit 418 v. H.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (418 %) = zu leistende Grundsteuer A
Rechtsgrundlagen:
Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Haushaltssatzung
Grundsteuer B
Bebaute oder bebaubare Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B, die
ebenfalls zu den Realsteuern zählt.
Auch hier wird vom Finanzamt ein Grundsteuermessbetrag festgesetzt, der mit dem vom
Rat der Stadt Preußisch Oldendorf beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt zur Zeit 708 v. H.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (708 %) = zu leistende Grundsteuer B
Rechtsgrundlagen:
Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Haushaltssatzung