Inhalt

Hier geht es um die Untersuchung von Schlachttieren und eventuelle Ausschlüsse von klinisch auffälligen Tieren von der Schlachtung !

Die Untersuchungen erfolgen auf Grund einer Mitteilung des Lebensmittelunternehmers (telefonisch, mündlich, Fax, Mail etc.)
 
(Hinweis: Das neue Lebensmittel-Recht sieht den Lebensmittelunternehmer in der Verpflichtung sicherzustellen, dass seine Tiere untersucht werden. Wie er den Kontakt mit der für die Untersuchung zuständigen Behörde herstellt ist nicht vorgegeben. In den großen Schlachthöfen wird i.d.R. täglich geschlachtet, so dass hier meistens der Schlachtbeginn am Vortag besprochen werden kann. Bei den kleinen Schlachtern wird meist nur 1 bis 2 Mal in der Woche geschlachtet, weshalb hier die Schlachtung zum Teil erst kurz vorher angemeldet wird. Stellt der LM-Unternehmer nicht sicher, dass die Tiere vor der Schlachtung einer Lebend- und nach der Schachtung einer Fleischuntersuchung unterzogen werden, und bringt er das Fleisch dann in den Verkehr, begeht er eine Straftat.)

Externe an der Leistungserstellung beteiligte Instanzen:

  • CVUA OWL als BSE-Untersuchungsstelle
  • privates zugelassenes Labor für die Trichinenuntersuchung
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