Benutzungsordnung für das Jugendcafe der Stadt Rahden
I.1. Das Jugendcafe in der Mensa des Schulzentrums, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, ist eine Einrichtung der Stadt Rahden.
2. Leitung der Einrichtung ist die Jugendförderung der Stadt Rahden. Sie übt das Hausrecht für die Stadt Rahden aus. Sie kann die Ausübung des Hausrechts auf andere Mitarbeiter/innen bzw. Personen ihres Vertrauens übertragen.
3. Das Jugendcafe ist offen für Jugendliche von 11 bis 17 Jahren. Ausnahmen davon sind nach Absprache mit der Jugendförderung der Stadt Rahden möglich.
4. Bei der Nutzung des Jugendcafes durch Einzelpersonen haftet die Stadt insoweit, als die Benutzungs- und Hausordnung (Punkt III. der Benut-zungsordnung) eingehalten werden bzw. eingehalten worden sind.
5. Das Jugendcafe hat in der Regel folgende Öffnungszeiten:'
Montag: 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Dienstag: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr und jeden letzten Samstag im Monat 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben.
II.
1. Die Räume, Einrichtungen und sonstigen Gegenstände des Jugendcafes sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen an Räumen, Einrichtungen, Geräten und sonstigen Sachen sind unverzüglich dem Leiter bzw. den diensthabenden Mitarbeitern des Jugendcafes mitzuteilen.
2. Jede Beschädigung oder Verunreinigung verpflichtet zu Schadenersatz.
3. Einrichtungsgegenstände sind zweckentsprechend zu verwenden.
III.
1. Die Hausordnung ist bindend und wird mit dem Betreten des Jugend-cafes bzw. dessen Außengeländes anerkannt.
2. Verstöße gegen die Hausordnung können mit Hausverbot geahndet werden.
3. Das Mitbringen von Alkohol jeder Art ins Jugendcafe oder auf das Außengelände ist verboten.
4. Wer im angetrunkenen Zustand angetroffen wird, wird des Hauses verwiesen.
5. Rauchen ist in den Räumen des Jugendcafes für alle Besucher untersagt. Für alle Minderjährigen (unter 18 Jahre) gilt dieses Verbot auch auf dem Außengelände. Volljährige Besucher haben auf dem Außengelände die aufgestellten Standaschenbecher zu benutzen.
6. Strom und Wasser sind ökonomisch zu nutzen.
7. Fahrzeuge und Fahrräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
8. Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann die Jugendförderung der Stadt Rahden den betreffenden Benutzer des Jugendcafes ganz oder teilweise von der Benutzung ausschließen.
Rahden, den 26.03.2012
Stadt R A H D E N
(Dr. Bert Honsel)
Bürgermeister