Bekanntmachung zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen" der Gemeinde HüllhorstBekanntmachung Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ der Gemeinde Hüllhorst -Öffentliche Auslegung- Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen: „1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und deren Abwägung (Anlage 1 zur Vorlage) beschlossen. 2. Der gemäß der Abwägung angepasste und vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I und dem Katierbericht Brutvögel wird gebilligt (Anlage 2 bis 6 zur Vorlage). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ öffentlich auszulegen.“ Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ ist die hier geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage unmittelbar im Anschluss an den Gewerbestandort des Dachkeramikbetriebes Meyer Holsen, der auch gleichzeitig Vorhabenträger ist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ der Gemeinde Hüllhorst wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I und dem Katierbericht Brutvögel in der Zeit vom 07.11.2025 bis 10.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst www.huellhorst.de veröffentlicht. Die Unterlagen stehen dort unter dem Link http://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauen-in-Hüllhorst/Bauleitplanung-Baugebiete/ und dort unter dem Reiter „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Die Bekanntmachung kann unter www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen/ eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ der Gemeinde Hüllhorst, mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I und dem Katierbericht Brutvögel im Rathaus der Gemeinde Hüllhorst -Fachbereich Technik-, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden, und zwar montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr montags und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, durch eine öffentliche Auslegung zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Es wird trotz Öffnung des Rathauses um Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 05744/9315-211; E-Mail: i.groenemeier@huellhorst.de). Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus. Dabei werden die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Orts- und Landschaftsbild, Kulturelles Erbe und Sachgüter betrachtet und evtl. Maßnahmen beschrieben:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind umweltbezogene Stellungnahmen eingegangen:
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
FNP – Änd. und B-Plan mit Anregungen zum Schutzgut Mensch, Boden, Pflanzen und Tiere, Orts- und Landschaftsbild
Es wird darauf hingewiesen, dass,
Hinweise:
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hüllhorst vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Hüllhorst vom 08.10.2025 über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus der Gemeinde Hüllhorst, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst veröffentlicht. Hüllhorst, den 29.10.2025 Gemeinde Hüllhorst Der Bürgermeister In Vertretung: gez. Tiemann
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| 29.10.2025 |
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