Bekanntmachung über die Genehmigung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde HüllhorstBekanntmachung über die Genehmigung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) -in der z.Z. geltenden Fassung- den Feststellungsbeschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst gefasst. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage unmittelbar im Anschluss an den Gewerbestandort des Dachkeramikbetriebes Meyer Holsen, der auch gleichzeitig Vorhabenträger ist. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist es, die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ und „Fläche für Abgrabungen“ zu „Sonstiges Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage“ und „Sonstiges Sondergebiet Mischwerk“. Weiterhin wird eine Maßnahmenfläche für Natur und Landschaft dargestellt. Der Geltungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 06.05.2026– Az.: 35.02.01.600-009/2026-001- die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst gemäß § 6 (1) BauGB genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: „Ihren mit o.a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß § 6 (1) BauGB genehmige ich den v.g. Flächennutzungsplan. Im Auftrag gez. Salinger“ Der genehmigte 47. Änderungsplan des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, Planzeichnung, Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I und der zusammenfassenden Erklärung sind gem. § 6a BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauleitplanung-Baugebiete/ unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ einsehbar. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.bauleitplanung.nrw.de/ in NRW verfügbar. Die Planunterlagen können vom Tage der Veröffentlichung an bei der Gemeinde Hüllhorst, Fachbereich Technik, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise: I. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hüllhorst, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. II. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) –in der derzeit geltenden Fassung- wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Genehmigung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hüllhorst, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des BauGB und der GO NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 47. Flächennutzungsplanänderung wirksam. Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Löhner Hüllhorst, den 09.06.2026 Gemeinde Hüllhorst |
| 11.06.2026 |
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