Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 54 "Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen" -Satzungsbeschluss-Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ -Satzungsbeschluss- Der Rat der Gemeinde Hüllhorst hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 folgenden Beschluss gefasst: 1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der 2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 54 „Freiflächenphotovoltaikanlage Meyer Holsen“ besteht aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I, dem Katierbericht Brutvögel und dem Versickerungsnachweis (Anlage 2 bis 7 zur Vorlage). Die Unterlagen haben vorgelegen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem nachstehend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Bebauungsplan einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplan, der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht inkl. Artenschutzprüfung Stufe I, dem Katierbericht Brutvögel und dem Versickerungsnachweis sind gem. § 10a BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Bauen-Wirtschaft/Bauleitplanung-Baugebiete/ unter dem Punkt „Aktuell laufende Bauleitplanverfahren“ einsehbar. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen, https://www.bauleitplanung.nrw.de/ in NRW verfügbar. Die Planunterlagen können vom Tage der Veröffentlichung an bei der Gemeinde Hüllhorst, Fachbereich Technik, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Hinweise:
2. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hüllhorst unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind. 3. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gegen den Bebauungsplan nach Ablauf von 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, Bekanntmachungsanordnung Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Löhner Straße 1, 32609 Hüllhorst und auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst unter https://www.huellhorst.de/Politik-Rathaus/Amtliche-Bekanntmachungen/ veröffentlicht. Hüllhorst, den 01.04.2026 Gemeinde Hüllhorst |
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