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Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Rahden aus Anlass des Rahdener Trödelmarktes vom 02.05.2019

Hier finden Sie die Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Rahden aus Anlass des Rahdener Trödelmarktes als PDF-Dokument zum Download:

Hinweis: Die Bekanntmachung wird parallel im Bekanntmachungskasten am Rathaus, Lange Straße 5-9, 32369 Rahden (Gebäude der Stadtkasse), ausgehängt.

Autor: Kellen 
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