Hier finden Sie die Bekanntmachung der 1. Satzung vom 22.02.2018 zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Rahden (Vergnügungssteuersatzung) vom 30.09.2014:
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Hinweis: Diese Bekanntmachung ist parallel im Bekanntmachungskasten der Stadt Rahden am Rathaus, Lange Straße 5-9 (Gebäude der Stadtkasse), 32369 Rahden, ausgehängt.