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Bekanntmachung Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren 380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen (Elbe-Lippe-Leitung Süd)


Bekanntmachung Erörterungstermin

Planfeststellungsverfahren 380-kV-Leitung Ovenstädt-Eickum-Bechterdissen

(Elbe-Lippe-Leitung Süd)

Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des Anhörungsverfahrens

I. In dem oben genannten Planfeststellungsverfahren führt die Bezirksregierung Detmold den Erörterungstermin durch. Der Erörterungstermin findet statt am:

Donnerstag, den 26. März 2026,

im „DCC Kongresszentrum“ auf dem BildungsCampus Herford,

Mary-Somerville-Boulevard 4,

32049 Herford.

Beginn ist um 10.00 Uhr.

II. In dem Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

III.     Folgende Tagesordnung ist im Hinblick auf den Inhalt der Einwendungen vorgesehen:

  • Erster Abschnitt 10.00 bis 13.00 Uhr:
  1. Eröffnung und Einführung durch Bezirksregierung
  2. Kurzbeschreibung des Vorhabens durch TenneT
  3. Trassenwahl und Alternativenprüfung
  4. Wasserschutz (z.B. Brunnen, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)
  5. Natur- und Artenschutz (z.B. Vogelschutzgebiet, Bäume)
  • Zweiter Abschnitt 14.00 bis 17.00 Uhr:
  1. Gesundheitliche Aspekte
  2. Beeinträchtigungen während der Bauphase (z.B. Lärm, Verkehr, Licht)
  3. Grundstücksbetroffenheiten
  4. Sonstige Belange
  5. Schließen des Erörterungstermins

         Abweichungen von der Tagesordnung sind bedingt durch den Verlauf der Erörterung möglich.

IV.     Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

V.      Grundsätzlich ist der Erörterungstermin nicht öffentlich. Jedoch kann die Öffentlichkeit zugelassen werden, wenn kein Beteiligter widerspricht. Zu Beginn der Erörterung wird hierüber entschieden. Teilnehmer, die keine Einwendungen erhoben haben, haben ihre Betroffenheit beim Einlass plausibel zu erläutern. Zur Feststellung ihrer Teilnahmeberechtigung werden alle Teilnehmenden gebeten, sich bei der Eingangskontrolle mit einem Lichtbildausweis auszuweisen.

VI.     Die Bekanntmachung wird gem. § 27a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen auch auf der Internetseite der Gemeinde Hüllhorst https://www.huellhorst.de/ veröffentlicht.

Hüllhorst, den 04.03.2026                                                                                                                Gemeinde Hüllhorst
                                                                                                                                                          Der Bürgermeister
                                                                                                                                                            Michael Kasche


11.03.2026 
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